Branchenverbände

Berliner Vergabemindestlohn: GaLaBau-Verband kritisiert Eingriff in Tarifstrukturen

Der GaLaBau-Verband Berlin und Brandenburg kritisiert die geplante Erhöhung des Berliner Vergabemindestlohns auf 12,50 Euro. Dies würde das bestehende Tarifgefüge vieler Dienstleister des Senats außer Kraft setzen und einen massiven Angriff auf die gewachsenen Tarifstrukturen der Branche darstellen.

Massive Auswirkungen auf Tariflöhne und Wettbewerb erwartet

Die geplante Erhöhung des Berliner Vergabemindestlohns von 9,00 Euro auf 12,50 Euro, eine Steigerung um 38,9 Prozent, wird nach Ansicht des Fachverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e.V. (GaLaBau) das bestehende Tarifgefüge vieler Dienstleister des Senats außer Kraft setzen.

Was wir jahrelang befürchtet haben, tritt jetzt ein: Der Vergabemindestlohn wird zum politischen Geschenkeladen – und verliert damit jeden Bezug zur tatsächlichen Wertschöpfungsentwicklung in der Branche.

Dies kritisiert Oliver Hoch, Hauptgeschäftsführer des GaLaBau-Fachverbandes für Berlin und Brandenburg. Der Verband sieht darin einen massiven Angriff auf die gewachsenen Tarifstrukturen der Branche. Bereits im Februar 2019 hatte der Verband eine Stellungnahme zum damaligen Gesetzentwurf eingereicht, die jedoch unbeantwortet blieb. Nun seien gleich zwei Lohngruppen von dieser Entwicklung betroffen.

Jürgen Schrabbe, Sprecher des Tarifvorstands, äußert Bedenken hinsichtlich der Aushandlung bundesweit verträglicher Tariflöhne. Er betont, dass der bundeseinheitliche Flächentarifvertrag für Arbeitnehmer im strukturschwachen Osten von großer Bedeutung sei, da er eine Partizipation an den wirtschaftlich stärkeren Regionen im Westen ermögliche. Der politische Eingriff werde nun die untersten Lohngruppen in Regionen mit begrenzten Möglichkeiten in Frage stellen.

In die Breite unserer Auftraggeber sind die resultierenden Preissteigerungen hier in der Region nicht vermittelbar.

Schrabbe weist darauf hin, dass das Land Berlin mit einem Auftragsanteil von etwa 10 Prozent in der Branche nicht preisbestimmend wirken könne. Unterschiedliche Löhne für verschiedene Auftraggeber seien in Unternehmen kaum umsetzbar. Geschäftsführer Hoch kritisiert zudem die Vorgehensweise des Senats. Aufträge würden seit Jahren an den billigsten Bieter vergeben, obwohl das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis zu prüfen sei. Eine Änderung des Vergabegesetzes habe die fachliche Prüfung der Preisbildung vor der Vergabe weiter reduziert.

Eine unerträgliche Doppelmoral!

Hoch fordert eine konsequente Prüfung der Einhaltung des staatlichen Mindestlohns von derzeit 9,19 Euro und den Ausschluss von Vergaben an „Lohndumper“. Stattdessen träfen die Maßnahmen nun gerade die Unternehmen, die sich für marktgerechte Tarife einsetzen und diese einhalten.

Forderungen des Verbandes an das Land Berlin

Der Verband fordert vom Land Berlin:

  • Die Achtung der Tarifstruktur aller Auftragnehmer.
  • Die Abschaffung der Vergabemindestlöhne.
  • Die konsequente Nichtberücksichtigung aller Bieter, die bereits im Angebot untertarifliche Löhne erkennen lassen.

06.12.2019

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