Der neue EG-Pflanzenpass: Einheitliche Kontrollverfahren und verbesserter Schutz
Ab dem 14. Dezember 2019 treten europaweit verschärfte Verordnungen für die Kennzeichnung von Topfpflanzen, Pflanzenerzeugnissen, Samen und bestimmten anderen Pflanzen in Kraft. Der neue EG-Pflanzenpass soll die Kontrollverfahren vereinheitlichen, den Schutz vor der Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen verbessern und die Transparenz entlang der gesamten Prozesskette erhöhen.
Die Güse GmbH wird ab Herbst geeignete Etiketten, Etikettendrucker und entsprechende Etikettendrucksoftware anbieten, um Marktbeteiligte bei der gesetzeskonformen Umsetzung der neuen Regelungen zu unterstützen. Gebietsfremde Schädlinge stellen ein Problem für die Land- und Forstwirtschaft dar. Einige dieser Arten können zudem Krankheiten verbreiten. Der Klimawandel kann diesen Gattungen das Überleben im europäischen Klima erleichtern. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Europäische Union mit der EU Kontrollverordnung 2017/625/EU (OCR) und der EU Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031/EU (PHR) die seit 1977 geltenden EU-Pflanzenschutzvorschriften verschärft.
Anforderungen an den EU-Pflanzenpass
Ab dem 14. Dezember 2019 muss die Rückverfolgbarkeit aller zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen durch den EU-Pflanzenpass gewährleistet sein. Dieser darf nur ausgestellt werden, wenn die betreffende Pflanze frei von Unionsquarantäneschädlingen, geregelten Nichtquarantäneschädlingen und neuen Schadorganismen ist. Der EU-Pflanzenpass ist ein amtliches Etikett mit definierten Angaben.
Diese Angaben umfassen die deutsche und englische Bezeichnung für Pflanzenpass in der rechten oberen Ecke sowie die Flagge der Union in der linken oberen Ecke. Weiterhin sind der botanische Name der Pflanzengattung, der Ursprungsländercode, die Registriernummer des Unternehmens und der Rückverfolgungscode der jeweiligen Pflanze enthalten. Der Pflanzenpass muss stets direkt an der Handelseinheit – getrennt von anderen Informationen – gut sichtbar und unveränderbar angebracht sein. Er ist insbesondere für den B2B-Bereich der Grünen Branche relevant.
Im Unterschied zur bisherigen Regelung wird ein Pflanzenpass für den Handelsweg zwischen Unternehmen bis zum letzten Inverkehrbringer gefordert, nicht jedoch für den direkten Absatz an den Endnutzer für dessen Eigenbedarf. Zur Erfüllung der Kennzeichnungspflicht bietet die Güse GmbH dem Pflanzenhandel Pflanzenpass-Etiketten, die alle Vorgaben der Pflanzenschutzverordnung erfüllen. Das Angebot umfasst zudem Komplettlösungen. Das Spektrum reicht von Einstiegslösungen für den Druck der Etiketten bis hin zu Industriemodellen für Kennzeichnungsanforderungen bei hohen Stückzahlen, inklusive Service und Support. Ergänzt wird das Angebot durch entsprechende Etikettendrucksoftware.
