Die Bedeutung frühzeitiger Schutzmaßnahmen im Garten- und Landschaftsbau
Der UV-Index, der tagesaktuell die Stärke der UV-Strahlung angibt, erreicht bereits ab März die Stufe 3. Ab diesem Wert sind Schutzmaßnahmen unerlässlich. Für Fachkräfte im Garten- und Landschaftsbau, die den Großteil ihrer Arbeitszeit im Freien verbringen, bedeutet dies, dass entsprechende Vorkehrungen getroffen werden müssen.
Dazu gehört das Tragen von langer Kleidung, die die Haut bedeckt, sowie einer Sonnenbrille zum Schutz der Augen. Eine Kopfbedeckung mit Krempe oder Nackenschutz ist ebenfalls essenziell, um Kopf und Nacken vor direkter Sonneneinstrahlung zu bewahren. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, ihrer Belegschaft geeignete UV-Schutzkleidung und Sonnenschutzmittel zur Verfügung zu stellen.
Optimierung der Arbeitsgestaltung und Bereitstellung von Schattenspendern
Ein weiterer wichtiger Aspekt des UV-Schutzes ist die Anpassung der Arbeitszeiten und die Bereitstellung von Schattenplätzen. Insbesondere während der Mittagszeit, wenn die Sonnenstrahlung am intensivsten ist, sollten Mitarbeiter die Möglichkeit haben, sich im Schatten aufzuhalten.
Unternehmen können hierfür Sonnensegel, -schirme oder andere Überdachungen bereitstellen, die den UV-Schutz im Arbeitsbereich verbessern. Idealerweise sollten sich die Beschäftigten in dieser kritischen Phase gar nicht im Freien aufhalten. Dies lässt sich durch flexible Arbeitszeiten unterstützen, die es der Belegschaft ermöglichen, früh mit den Arbeiten im Freien zu beginnen und eine längere Mittagspause im Schatten einzulegen.
