Die Grüne Stadt

FLL veröffentlicht Gelbdruck zur Fassadenbegrünung

Die FLL hat einen überarbeiteten Gelbdruck zur Fassadenbegrünung vorgelegt. Er aktualisiert Anforderungen an bodengebundene Begrünungen und enthält erstmals normative Empfehlungen für wandgebundene Systeme. Ein Einspruchsverfahren läuft bis Dezember 2016.

Aktualisierte Richtlinien für moderne Fassadenbegrünung

Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) hat einen überarbeiteten Gelbdruck zur Fassadenbegrünung vorgelegt. Dieser Entwurf ist das Ergebnis einer sechsjährigen Gremienarbeit und aktualisiert die Anforderungen an die bodengebundene Begrünung von Wänden und Fassaden mittels Kletterpflanzen. Zusätzlich enthält er erstmalig normative Empfehlungen für wandgebundene Begrünungen, deren Bauweisen und Bepflanzung.

Der Gelbdruck wird pünktlich zur GaLaBau 2016 veröffentlicht. Fachkreise und die Fachpresse werden von der FLL über die Inhalte informiert. Im Rahmen eines offiziellen Einspruchsverfahrens vom 14. September bis 14. Dezember 2016 können Interessierte den Gelbdruck für 7,50 Euro bei der FLL anfordern. Hinweise und Stellungnahmen können eingereicht werden, wobei diese kenntlich und nachvollziehbar formuliert sein sollten. Die FLL akzeptiert Stellungnahmen auch per E-Mail.

Für die Zusammenstellung von Hinweisen und Einsprüchen steht eine Word-Datei auf der Webseite der FLL zum Download bereit (Bereich „Fachgremien > Aktuelles aus Gremien- und Regelwerksarbeit“). Nach Abschluss des öffentlichen Einspruchsverfahrens wird der Regelwerksausschuss in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten.

Hintergrund der Überarbeitung

Im Jahr 2010 beauftragte das FLL-Präsidium den Regelwerksausschuss „Fassadenbegrünung“ mit der Überarbeitung der Fassadenbegrünungsrichtlinie aus dem Jahr 2000. Diese Aktualisierung wurde notwendig, da sich seitdem rechtliche Rahmenbedingungen und technische Entwicklungen bei bodengebundenen Begrünungen verändert haben. Zudem haben sich mit den wandgebundenen Begrünungen neue gestalterische Möglichkeiten ergeben, die eine Anpassung des Regelwerks erforderlich machten.

02.09.2016

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