Rechtskräftiges Urteil zur Abwassergebühr in NRW
Ein Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Abwassergebühr verpflichtet alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr. Die Gebührensatzungen in rund 160 Kommunen sind damit nichtig.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde der Stadt Stadtlohn gegen die Nichtzulassung der Revision zu einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18. Dezember 2007 zurückgewiesen. Dieses Urteil betrifft die verbindliche Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und ist damit rechtskräftig. Die Kommunen sind nun zur getrennten Berechnung des Abwassers aus Frisch- und Niederschlagswasser verpflichtet.
Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertet die Entscheidung als wichtig für Gebührengerechtigkeit und Umweltschutz.
Die Kommunen sind nun endlich verpflichtet, den ökologischen Umgang mit Regenwasser auch finanziell zu belohnen.
Die gesplittete Abwassergebühr trennt die Berechnung von eingeleitetem Abwasser. Sie basiert auf dem Frischwasserverbrauch und dem zusätzlich eingeleiteten Niederschlagswasser von Dächern und versiegelten Grundstücksflächen. Diese Regelung schafft finanzielle Anreize zur Versickerung von Wasser auf dem eigenen Grundstück. Gleichzeitig belastet sie diejenigen stärker, die große Flächen versiegeln, wie beispielsweise Industrie- und Handelsbetriebe mit umfangreichen Parkflächen.
Beitrag zum Hochwasserschutz und zur Gebührengerechtigkeit
Die Regelung trägt zum vorbeugenden Hochwasserschutz bei. Zudem erhöht sie die Gebührengerechtigkeit. Große Familien in Mehrfamilienhäusern oder in Einfamilienhäusern mit Niederschlagswasserversickerung erfahren eine Entlastung, da die Abwassergebühren um den Anteil des versickerten Niederschlagswassers reduziert werden.
Der BUND unterstützte über Jahre hinweg Bürger der Stadt Stadtlohn, die gegen Abwassersatzungen ohne separate Niederschlagswasser-Berechnung vorgingen. Nach dem Urteil des OVG Münster im Dezember 2007, das die verbindliche Einführung der gesplitteten Abwassergebühr festlegte, haben bereits viele der 161 betroffenen Kommunen in NRW mit der Umstellung begonnen. Die noch säumigen Kommunen müssen nun ebenfalls nachziehen. Aufgrund der bundesweiten Bedeutung des Grundsatzurteils ist zu erwarten, dass sich Gerichte in anderen Bundesländern diesem Urteil anschließen werden.