Pflanzen und Pflanzenteile

Glyphosat: Anwendungseinschränkungen bleiben bestehen

Der Bundesrat hat eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung beschlossen, die die bestehenden Einschränkungen bei der Anwendung von Glyphosat fortschreibt. Dies sichert den Schutz ökologisch sensibler Gebiete und schafft Rechtssicherheit für Landwirte.

Hintergrund und Notwendigkeit der Anpassung

Die Anpassung des deutschen Pflanzenschutzrechts wurde notwendig, nachdem die EU-Kommission Glyphosat im November 2023 für weitere zehn Jahre zugelassen hatte. Den aktuellen Regelungen ging ein gesellschaftlicher Diskurs voraus. Bereits 2021 wurden mit Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Reduzierung des Glyphosateinsatzes festgelegt, um diesen Konflikt zu entschärfen und sensible Gebiete zu schützen.

Zu diesen Maßnahmen gehörten Verbote der Anwendung zur Vorsaatbehandlung, ausgenommen im Rahmen von Direktsaat- oder Mulchsaatverfahren, sowie nach der Ernte zur Stoppelbehandlung. Ebenso wurden die Spätanwendung vor der Ernte (Sikkation) und die Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten sowie Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten untersagt.

Diese ausnahmslosen Anwendungsverbote in schützenswerten Gebieten sind eine Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz der bereits etablierten Regelungen und der darin enthaltenen Kompromisse. Diese Einschränkungen bleiben auch zukünftig bestehen.

Rechtliche Entwicklung und Ausblick

Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat um zehn Jahre hatte keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten erreicht. Daraufhin beschloss die Europäische Kommission die EU-weite Wiedergenehmigung bis zum 15. Dezember 2033.

Mit der „Verordnung zur vorläufigen Regelung der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel“ (Glyphosat-Eilverordnung) wurden für sechs Monate bis zum 30. Juni 2024 sowohl ein vollständiges Anwendungsverbot als auch die zum 1. Januar 2024 wirksam werdende Aufhebung der bisherigen Anwendungsbeschränkungen von Glyphosat ausgesetzt. Die Anpassung bis spätestens Jahresende war durch die Wiedergenehmigung erforderlich, um ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission zu verhindern und Klagen von Herstellern und Anwendern auf nationaler Ebene zu vermeiden.

Die aktuelle Anpassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) schafft nun dauerhafte Rechtssicherheit und tritt ab dem 1. Juli 2024 in Kraft.

15.06.2024

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