ZVG-Position zur EU-Liste invasiver Arten
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) hat sich an der Konsultation der Europäischen Kommission zum ersten Update der EU-Liste invasiver, gebietsfremder Arten beteiligt. Dabei sprach sich der ZVG gegen eine Aufnahme von Pennisetum setaceum und Gunnera tinctoria in diese Liste aus. Dies begründet der Verband mit der Bedeutung dieser Pflanzen für den gärtnerischen Fachhandel.
Pennisetum setaceum: Geringes Invasionsrisiko
Pennisetum setaceum ist als Containerpflanze im Zierpflanzenbau von Relevanz für den gärtnerischen Fachhandel. Eine potenzielle Verbreitung dieser Art wird lediglich in bestimmten Regionen Spaniens sowie auf den balearischen und kanarischen Inseln erwartet. Eine unionsweite Invasion oder eine unionsweite Bedeutung der Art wird vom ZVG ausgeschlossen.
Ein wesentlicher Grund hierfür ist die fehlende Winterhärte von Pennisetum setaceum in weiten Teilen des Unionsgebiets, was eine Verdrängung heimischer Arten unwahrscheinlich macht. Zudem werden sterile Hybriden von Pennisetum setaceum im Handel angeboten.
Gunnera tinctoria: Kriterien nicht erfüllt
Auch die Listung von Gunnera tinctoria wurde vom ZVG abgelehnt. Nach Ansicht des Verbandes erfüllt diese Art nicht die Kriterien für invasive Arten von unionsweiter Bedeutung, wie sie in der Verordnung 1143/2014 festgelegt sind. Für Gunnera tinctoria wird lediglich ein moderates Risiko angenommen, das sich auf Gebiete wie Großbritannien, Irland und möglicherweise den Nordwesten der Iberischen Halbinsel beschränkt.
Ähnlich wie bei Pennisetum setaceum ist auch Gunnera tinctoria in den meisten Regionen der EU nicht winterhart, was eine Invasion und Verdrängung anderer Arten ausschließt. Der ZVG kündigte an, sich auch bei zukünftigen Updates der Liste kritisch einzubringen, um die Interessen des gärtnerischen Fachhandels zu wahren.
