Umgang mit Bienenschwärmen im Frühsommer
Die Monate Mai und Juni sind für Imker von Bedeutung, da ihre Bienenvölker die sogenannte Frühtracht einbringen. In dieser Zeit wächst das Bienenvolk stark an, was den natürlichen Drang zur Vermehrung durch Teilung, den sogenannten Schwarmtrieb, fördert.
Etwa die Hälfte der Bienen, oft 10.000 Individuen oder mehr, verlassen mit der alten Königin den Stock, um eine neue Bleibe zu suchen. Ein solcher Bienenschwarm zeigt sich zunächst als große Wolke fliegender Bienen, die sich anschließend als Schwarmtraube auf einem Gegenstand, meist in einem Baum oder Strauch, niederlassen. Die verbleibenden Bienen im alten Stock ziehen eine neue Königin heran.
Verhalten bei Bienenschwärmen
Ein Bienenschwarm ist grundsätzlich friedlich und greift Menschen nicht an. Die Bienen sind in dieser Phase darauf fixiert, ihre Königin nicht zu verlieren. Dennoch sollte man einen Schwarm nicht selbst untersuchen. Es ist ratsam, umgehend einen Imker zu informieren, der den Schwarm einfängt.
Das sollte möglichst schnell geschehen, denn das Volk bleibt in der Regel nur einige Stunden, manchmal auch Tage, als Schwarmtraube sitzen.
Während der Schwarm ruht, suchen Hunderte von Spurbienen in der Umgebung nach einem geeigneten Nistplatz, beispielsweise einer Baumhöhle. Die Spurbienen informieren das Volk mittels des Schwänzeltanzes über potenzielle Orte, und in einem demokratischen Prozess wird über eine neue Behausung entschieden. Bleibt die Suche erfolglos, kann der Schwarm weiterziehen.
Stadtimkerei und Bienenweiden
In den letzten Jahren hat die Stadtimkerei bundesweit zugenommen. Privatpersonen, Unternehmen und kommunale Einrichtungen stellen Bienenstöcke in Gärten oder auf Dächern auf. Allein in Düsseldorf gibt es 1.100 Bienenvölker, in Nordrhein-Westfalen 100.000 und deutschlandweit 800.000.
Das Imkern in der Stadt ist interessant, weil dort die Artenvielfalt von Pflanzen inzwischen größer ist als in der freien Landschaft.
Diese Entwicklung trägt dazu bei, Grünflächen und artenreich bepflanzte Räume im städtischen Umfeld zu erhalten und das Bewusstsein für eine gesunde Lebensweise zu fördern.
Rechtliche Aspekte von Bienenschwärmen
Das sogenannte Schwarmrecht ist in den §§ 961-964 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es befasst sich mit dem Schwarm-Verfolgungsrecht des Imkers und beinhaltet Sonderregelungen zum Eigentumsverlust sowie zum Aneignungsrecht für Bienenstöcke und Bienenschwärme. Demnach behält der Imker das Eigentum am Schwarm, solange er diesen verfolgt. Dabei ist ihm das Betreten fremder Grundstücke gestattet. Findet ein Imker einen herrenlosen Schwarm, geht dieser in sein Eigentum über.
