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Investitionsförderung für Landwirtschaft geht in die nächste Runde

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die zweite Tranche des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ vorgezogen, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden. Ziel ist die Förderung hochmoderner Maschinen, die Klima- und Umweltschutz durch Einsparungen bei Pflanzenschutz- und Düngemitteln unterstützen.

Angepasste Förderbedingungen und Registrierungsfristen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die zweite Tranche des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ vorgezogen. Aufgrund der hohen Nachfrage zu Beginn des Jahres 2021 waren die ursprünglich für das erste Halbjahr eingeplanten Mittel bereits ausgeschöpft. Mit der Veröffentlichung der ergänzten Richtlinie und Bekanntmachung im Bundesanzeiger treten die angepassten Förderbedingungen in Kraft.

Ziel des Programms ist die Förderung hochmoderner Maschinen, die im Sinne des Klima- und Umweltschutzes erhebliche Einsparungen bei Pflanzenschutz- und Düngemitteln ermöglichen.

Registrierung und Interessenbekundung

Interessierte Landwirte können sich bis zum 21. April, 18 Uhr, auf dem Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank für das Programm registrieren. Eine bereits erfolgte Registrierung für das Investitionsprogramm Landwirtschaft oder das Investitionsprogramm „Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft“ bleibt gültig; eine erneute Anmeldung ist nicht erforderlich.

Alle registrierten Teilnehmer erhalten per E-Mail eine Einladung zum „Interessenbekundungsverfahren“, das vom 23. bis 30. April 2021 stattfindet. In diesem Verfahren teilen die Unternehmen mit, ob sie an der kommenden Antragsrunde teilnehmen möchten und ob ein prinzipielles Interesse an weiteren, späteren Antragsrunden besteht. Zur Vermeidung von Mehrfachanmeldungen ist eine eindeutige Identifikation des Antragstellers erforderlich.

Im Rahmen der Interessenbekundung werden folgende Informationen abgefragt:

  • Der geplante Förderbereich (Maschinenbeschaffung, Bau von Lagern für Wirtschaftsdünger oder Beschaffung von Separierungsanlagen).
  • Das gewünschte Förderjahr.
  • Eine unverbindliche, ungefähre Preisangabe.

Auswahl und Antragstellung

Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens werden alle eingegangenen Bekundungen pro Förderbereich per Zufallsverfahren in eine Reihenfolge gebracht. Basierend auf dieser Reihung versendet die Rentenbank sukzessive Einladungen zur Stellung eines Zuschussantrags. Die Antragstellung erfolgt wie gewohnt über das Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank und die Hausbank.

Laufzeit und Förderbedingungen

Das Programm ermöglicht eine Förderung von 2021 bis 2024. Durch die Abfrage der prinzipiellen Interessenbekundung sollen die vorgesehenen Haushaltsmittel über die gesamte Laufzeit des Programms sachgerechter eingesetzt werden. Für die Jahre 2022 bis 2024 sind im Bundeshaushalt entsprechende Mittel eingestellt, sodass es in den kommenden Jahren weitere Interessenbekundungs- und Antragsverfahren geben wird. Bereits registrierte Unternehmen werden rechtzeitig über neue Antragsrunden informiert.

Um die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Maschinennutzung zu erleichtern, können nun auch neu gegründete Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) gefördert werden. Die Höchstfördersumme für förderfähige Investitionen beträgt in den Jahren 2021 bis 2024 eine Million Euro je Zuwendungsempfänger. Für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion liegt die Höchstfördersumme bei 250.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben, für gewerbliche Unternehmen bei 100.000 Euro.

Erweiterung der Positivliste und Lieferfristen

Die Positivliste wurde um bestimmte Maschinenkategorien ergänzt, um insbesondere Betriebe mit Sonderkulturen und kleinstrukturierte Landwirtschaft besser fördern zu können. Dazu gehören:

  • Maschinen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die in Sonderkulturbetrieben eingesetzt werden.
  • Kleinere, mit moderner Technik ausgestattete Pflanzenschutzgeräte mit einer maximalen Arbeitsbreite von 18 Metern und einem Behältervolumen von maximal 1.800 Litern.
  • Die Möglichkeit der Nachrüstung mit GPS-Grundausstattung, auch für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und bei der mechanischen Unkrautbekämpfung.
  • Bei Maschinen zur Gülleseparierung entfällt die Begrenzung auf bestimmte Techniken.

Diese zusätzlichen Maschinen müssen von den Herstellern zur Aufnahme auf die Positivliste gemeldet und entsprechend geprüft werden. Die Neuerungen werden zeitversetzt auf der Positivliste erscheinen.

Aufgrund der aktuellen Lieferengpässe bei Landmaschinenherstellern wurde die Lieferfrist für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft vom 31. Oktober auf den 1. Dezember 2021 verlängert.

14.04.2021

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