Ziele und Funktionen des Naturgefahrenportals
Hochwasser und Überschwemmungen sind Naturereignisse, die immer wieder auftreten und sich nicht verhindern lassen. Zu welchen dramatischen und katastrophalen Folgen das führen kann, haben wir vor zwei Jahren im Ahrtal gesehen. Mit dem Naturgefahrenportal tragen wir dazu bei, den Zugang zu Vorsorge- und Warninformationen in Deutschland zu verbessern. Es geht darum, über mögliche Naturgefahren aufzuklären und im Katastrophenfall schnell und effektiv zu warnen.
Der DWD wird das Portal betreiben und dabei seine Expertise sowie etablierte Warnstrukturen nutzen. Das Portal soll nicht nur die eigenen Wetterwarnungen des DWD verbreiten, sondern auch Informationen anderer Behörden, beispielsweise zu Hochwasserereignissen, integrieren. Dies wird als Ergänzung zu den bestehenden Warnstrukturen von Bund und Ländern betrachtet.
Das Webportal wird Lage- und Vorsorgeinformationen sowie Frühwarnungen zu verschiedenen Naturgefahren wie Unwetter, Hochwasser oder Sturmfluten bereitstellen. Ein zentrales Anliegen ist die einfache und verständliche Zugänglichkeit der Informationen. Diese werden an einer zentralen Stelle in einem einheitlichen und barrierefreien Format verfügbar sein, ergänzt durch alle notwendigen Erläuterungen zum Verständnis der Informationen und Warnungen.
Zugang und Informationsumfang des neuen Portals
Ab voraussichtlich Sommer 2024, nach Abschluss der Entwicklung und Inkrafttreten der Gesetzesänderung, soll das Naturgefahrenportal in Betrieb gehen. Nutzer können dann ihre Adresse eingeben, um das Risiko für verschiedene Naturgefahren an ihrem spezifischen Ort zu ermitteln. Zudem bietet das Portal aktuelle Lageinformationen. Im Falle einer akuten Gefährdung werden Warnungen des Modularen Warnsystems des Bundes auch im Naturgefahrenportal angezeigt.
Das Naturgefahrenportal ergänzt das bestehende Warnsystem in Deutschland. Die Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Informationen und Warnungen bleiben unberührt, wobei die Zuständigkeit für Warnungen im Katastrophenschutz weiterhin bei den Ländern und Kommunen liegt.
