Dünger und Substrate

Neues Düngegesetz verabschiedet: Fokus auf Verursacherprinzip und Gewässerschutz

Die Bundesregierung hat ein neues Düngegesetz beschlossen, das eine zukunftsfähige Düngepraxis etablieren und den Gewässerschutz gewährleisten soll. Es stärkt das Verursacherprinzip und bietet Landwirten Verlässlichkeit.

Hintergrund und Ziele der Gesetzesänderung

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein neues Düngegesetz beschlossen. Ziel ist eine zukunftsfähige Düngepraxis, die Landwirten Verlässlichkeit bietet und den Schutz der Gewässer gewährleistet. Das Gesetz stärkt das Verursacherprinzip.

Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit sehr hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Ein Grund dafür sind Düngeregeln, die über die Jahre zwar immer wieder geändert wurden, aber nicht verlässlich und wirksam genug sind. Wir packen das jetzt an. Mit dem neuen Düngegesetz legen wir den Grundstein für verlässliche Düngeregeln, mit denen Höfe Planungssicherheit haben, das Verursacherprinzip stärker Beachtung findet und unser Wasser sauber bleibt. Wer Wasser gefährdet, wird in die Pflicht genommen. Wer Wasser schützt, soll entlastet werden.

Die Anpassungen des Düngegesetzes sind notwendig, um EU-Recht umzusetzen, die Stoffstrombilanz-Verordnung zu optimieren und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung einzuführen. Zudem werden Anforderungen der EU-Düngeprodukteverordnung zum Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten in nationales Recht überführt.

Künftig sollen die Düngedaten der Höfe mittels einer Monitoringverordnung nachvollzogen und bewertet werden. Dies ermöglicht eine Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeregeln. Mittelfristig können diese Betriebsdaten als Grundlage für gezielte Anpassungen der Düngeverordnung dienen, um Betriebe zu entlasten, die bereits wasserschonend arbeiten. Das Gesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

Regionen mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau sind oft von hohen Nitratbelastungen in Gewässern betroffen. Zu hohe Stickstoffeinträge gefährden die biologische Vielfalt, überdüngen Gewässer und tragen zur Klimakrise bei. Die Nitratbelastungen im Grundwasser sowie in Flüssen, Seen und Feuchtgebieten beeinträchtigen Ökosysteme und erhöhen die Kosten für die Trinkwasseraufbereitung. Der durchschnittliche Stickstoffüberschuss in Deutschland liegt derzeit bei etwa 80 Kilogramm pro Hektar.

Die Nitratbelastungen resultieren aus unzureichenden Vorschriften der Vergangenheit, standortbedingten Voraussetzungen mit geringer Grundwasserneubildungsrate und mangelnden Vollzugsvorgaben oder Kontrollen der Düngeregeln. Die Düngung war in einigen Regionen nicht immer bedarfsgerecht. Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung seit 2012 aufgefordert, die Düngeregeln anzupassen, um drastische Strafzahlungen wegen Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie abzuwenden.

Deutschland hatte der EU-Kommission ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung von 2020 zugesagt. Die EU-Kommission erwartet ein robustes, rechtssicheres, vollzugstaugliches und auf kontrollierbaren Daten basierendes System. Ziel ist es, Betriebe von Auflagen auszunehmen, die in belasteten Gebieten Wasser schützen. Der Einsatz von Dünger soll angemessen und fair bewertet werden, um dem Verursacherprinzip noch stärker gerecht zu werden.

Maßnahmen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Mit den Änderungen des Düngerechts verfolgt das BMEL folgende Ziele:

  • Stärkung des Verursacherprinzips: Wer überdüngt und damit Wasser oder Klima gefährdet, wird in die Pflicht genommen. Wer Wasser und Klima schützt, soll entlastet werden. Ein stärker am Verursacherprinzip orientiertes System soll insbesondere in den „Roten Gebieten“ mit hoher Nitratbelastung des Grundwassers etabliert werden.
  • Nachvollziehen und Bewerten von Daten zu Nährstoffen und Düngepraxis landwirtschaftlicher Betriebe, um gezielte Maßnahmen abzuleiten.
  • Ermöglichung größerer Flexibilität, beispielsweise durch die Regelung des Geltungsbereichs der Stoffstrombilanz direkt in der Verordnung.
  • Detailliertere und bessere Regelung der guten fachlichen Praxis im Umgang mit Nährstoffen auf einzelbetrieblicher Ebene, um eine präzisere Bilanzierung und Bewertung von Nährstoffflüssen zu ermöglichen. Dies soll Nährstoffflüsse transparent und überprüfbar abbilden und Optimierungsmöglichkeiten für Betriebe aufzeigen.
  • Harmonisierung bestehender Vorschriften, wie etwa der Schwellenwerte, die einen Betrieb zur Stoffstrombilanz verpflichten. Diese sollen an die Düngeverordnung angepasst werden.
  • Verringerung des Mehraufwands für Betriebe durch bessere und mehrfache Nutzung einmal erhobener Daten.
  • Stärkung der Instrumente für einen zielgerichteten Vollzug der Düngeregeln, beispielsweise durch die Einführung einer Ordnungswidrigkeit bei mehrfach wiederholter Nichteinhaltung der zulässigen Bilanzwerte.

31.05.2023

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