Keine neue EU-Vermehrungsrichtlinie für Zierpflanzen

Verbände und Organisationen

Die EU-Kommission will die bestehende Richtlinie für Vermehrungsmaterial bei Zierpflanzen beibehalten. Der Bundesverband Zierpflanzen wertet dies als wichtigen Erfolg für die Branche und den Gartenbau.

EU-Kommission belässt bestehende Regeln für Vermehrungsmaterial im Zierpflanzenbau ?

Der Bundesverband Zierpflanzen (BVZ) im Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission zur Neuregelung der Produktion und Vermarktung von Vermehrungsmaterial. Demnach sollen Zierpflanzen weiterhin unter der bestehenden Richtlinie geregelt bleiben und nicht gemeinsam mit landwirtschaftlichen Kulturen in eine neue EU-Verordnung integriert werden.

Die Entscheidung gilt als wichtiger Erfolg für den Verband, der sich bereits seit mehreren Jahren gegen eine Zusammenlegung der Regelungen ausgesprochen hatte. Aus Sicht der Branche wird damit der besondere Vielfalt und Komplexität des Gartenbaus Rechnung getragen.

Auch die Kommission hat erkannt, dass die Zierpflanzen in ihrer Komplexität und Vielfalt noch immer ausreichend geregelt sind und nicht in einer neuen Richtlinie zu Vermehrungsmaterial mit landwirtschaftlichen Kulturen zusammengeführt werden sollen

Der BVZ hatte bereits im ersten Verfahren im Jahr 2013 deutliche Kritik an den damaligen Plänen der EU-Kommission geäußert. Eine gemeinsame Regelung mit Kulturen wie Kartoffeln oder klassischen Ackerkulturen hätte nach Einschätzung der Branche weitreichende Konsequenzen gehabt.

Bedenken aus der Zierpflanzenbranche

Insbesondere bei der Vermarktung neuer Sorten wären erhebliche Veränderungen zu erwarten gewesen. In vielen Fällen hätte ein umfassender Sortenschutz Voraussetzung für die Markteinführung werden können. Für Züchter und Produzenten im Zierpflanzenbau hätte dies zusätzliche bürokratische und wirtschaftliche Hürden bedeutet.

Im aktuellen Entwurf der EU-Kommission wird nun festgestellt, dass die bestehende Richtlinie 98/56/EU weiterhin den Anforderungen des Sektors entspricht. Nach Konsultationen mit Mitgliedstaaten und relevanten Interessengruppen wurde daher beschlossen, diese Regelung unverändert beizubehalten.

Dass dies jetzt endgültig so akzeptiert wird, freut uns sehr und zeigt, wie wertvoll und wichtig unser Engagement auch in Brüssel ist

Bestehende Richtlinie bleibt Grundlage

Damit bleibt die sogenannte Anbaumaterialrichtlinie für Zierpflanzen weiterhin die rechtliche Grundlage für Produktion und Vermarktung von Vermehrungsmaterial im europäischen Gartenbau. Die bestehende Regelung berücksichtigt die besonderen Anforderungen der Branche und erlaubt weiterhin eine flexible Handhabung bei der Einführung neuer Sorten.

Hintergrund der geplanten EU-Novelle ist das Ziel der Kommission, europaweit vergleichbare Rahmenbedingungen für Vermehrungsmaterial zu schaffen. Gleichzeitig sollen neue Entwicklungen in der Pflanzenzüchtung berücksichtigt sowie Aspekte wie Ernährungssicherheit, nachhaltige Produktion und Biodiversität gestärkt werden.

Der Zentralverband Gartenbau hatte sich im Gesetzgebungsprozess mit einer ausführlichen Stellungnahme beteiligt und die möglichen Auswirkungen einer Integration von Zierpflanzen in den neuen Rechtsakt detailliert dargestellt. Nach aktuellem Stand bleibt die Richtlinie 98/56/EU somit weiterhin die maßgebliche Grundlage für den Bereich der Zierpflanzenproduktion in der Europäischen Union.

Weitere Informationen:

Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG)

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