Die Grüne Stadt

Klimaanpassung in Kommunen: Fortschritte und Herausforderungen

Das neue Klimaanpassungsgesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für Kommunen. Eine Umfrage des Umweltbundesamtes zeigt, dass viele Gemeinden bereits aktiv sind oder Maßnahmen planen, um sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

Engagement und erste Erfolge auf kommunaler Ebene

Seit dem 1. Juli 2024 ist das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft. Dieses Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für die Bundesländer, eigene Klimaanpassungsstrategien zu entwickeln und sicherzustellen, dass Kommunen entsprechende Konzepte erstellen. Eine aktuelle, bundesweite Umfrage des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, dass die Mehrheit der Kommunen in diesem Bereich aktiv ist.

Über 40 Prozent der Kommunen haben bereits Maßnahmen zur Klimaanpassung umgesetzt, während weitere knapp 40 Prozent solche Maßnahmen planen. Dies verdeutlicht ein wachsendes Engagement auf kommunaler Ebene.

Die Folgen der Klimakrise stellen die Regionen in Deutschland vor ganz unterschiedliche Herausforderungen. Den Kommunen kommt daher eine Schlüsselrolle zu. Sie kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten und können so passende Maßnahmen ergreifen, um die Menschen zu schützen. Das Klimaanpassungsgesetz setzt erstmals einen strategischen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Ebenen in Deutschland. Die Fachleute des Zentrums Klima-Anpassung und unsere Förderrichtlinien unterstützen Kommunen dabei, sich wirksamer gegen Klimarisiken zu wappnen. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen deutlich, dass die meisten Kommunen sich bei der Aufgabe Klimaanpassung bereits auf den Weg gemacht haben und für eine flächeneckende Vorsorge auch weitere Unterstützung nötig ist.

Die Studie des UBA offenbart Unterschiede im Anpassungsfortschritt. Zwölf Prozent der Kommunen verfügen bereits über ein Klimaanpassungskonzept. Mehr als 30 Prozent der Kommunen setzen spezifische Maßnahmen um, wie die Auswahl klimaangepasster Pflanzen, die Festlegung von Bebauungsgrenzen, die Renaturierung von Gewässern, die Anlage offener Wasserflächen und die Information der Bevölkerung über Gefahren und Schutzmaßnahmen.

Kreisfreie Städte nehmen eine Vorreiterrolle ein und sind umfassender aufgestellt als kleinere Kommunen oder Landkreise. In über der Hälfte der kreisfreien Städte gibt es bereits Klimaanpassungsmanager*innen. Im Gegensatz dazu ist dies nur bei vier Prozent der Städte und Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern der Fall. Der Bundesdurchschnitt liegt bei zwölf Prozent.

Die größten Hemmnisse bei der Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen sind fehlende personelle (80 Prozent) und finanzielle (73 Prozent) Ressourcen.

Bei der Klimaanpassung geht es um den Schutz der Gesundheit, Risikovorsorge und unseren Wohlstand. Neben der gesetzlichen Grundlage brauchen wir auch ausreichend finanzielle Mittel. Für eine dauerhafte Finanzierung spreche ich mich für eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung aus. Das würde eine Verfassungsänderung bedeuten, damit der Bund gemeinsam mit den Ländern mehr Geld in Städte und Gemeinden investieren kann.
Die Anpassung an die Klimakrise ist eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre und Jahrzehnte. Wir brauchen daher eine solche im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe, um die personelle und finanzielle Ausstattung der Kommunen für die Klimaanpassung zu sichern.

Die Studie „Kommunalbefragung Klimaanpassung 2023“ wurde im Herbst 2023 im Auftrag des Umweltbundesamtes von verschiedenen Instituten durchgeführt. Insgesamt wurden 4.691 Landkreise, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände zur Teilnahme eingeladen. 1.062 Kommunen aus allen Bundesländern beteiligten sich an der Erhebung, was einem Rücklauf von über 22 Prozent entspricht. Kreisfreie Städte und Landkreise waren überdurchschnittlich stark vertreten, während Gemeindeverbände den geringsten Rücklauf aufwiesen. Kleine und mittlere Kommunen bildeten einen Großteil der Stichprobe.

13.09.2024

Zurück