Anpassung an den Klimawandel durch grüne und blaue Infrastruktur
Die aktuellen Wetterentwicklungen zeigen, dass die Wintermonate der letzten acht Jahre in Nordrhein-Westfalen zu warm waren. Dies deutet auf einen sich abzeichnenden Klimawandel hin, der die Entwicklung von Städten und Gemeinden beeinflusst.
Die Stärkung der grün-blauen Infrastruktur wird als zentrale Maßnahme zur Anpassung an diese Veränderungen gesehen. Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, betont die Bedeutung kleinräumiger Maßnahmen:
Angesicht der großen Aufgaben, die von den Städten und Gemeinden bei der Anpassung an den Klimawandel zu bewältigen sind, macht es Mut, dass sich viele Maßnahmen auf kleinräumiger Ebene gut umsetzen lassen und unmittelbar vor Ort Wirkung zeigen. So bieten sich für den Ausbau der grünen und blauen Infrastruktur im Siedlungsbereich zahlreiche Instrumente an.
Für die Finanzierung von Anpassungs- und Umbaumaßnahmen stehen den Kommunen verschiedene Förderprogramme von Bund und Land zur Verfügung.
Großer Handlungsbedarf im Garten- und Landschaftsbau
Josef Mennigmann, Präsidiumsmitglied im Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen (VGL) e.V., sieht große Aufgaben für die grüne Branche. Zur Vorbeugung innerstädtischer Hitzeinseln und zur Pufferung starker Niederschläge sind begrünte Dächer und Fassaden, entsiegelte Flächen, Pflanzen und Bäume, Frischluftschneisen und Gewässer die Mittel der Wahl.
Die positiven Effekte von Investitionen in die grüne Infrastruktur werden zunehmend erkannt. Der Freiraum gilt als zentrales Instrument zur Steigerung der Resilienz von Städten und Gemeinden.
Der Städte- und Gemeindebund NRW betrachtet die Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung als Teil der Daseinsvorsorge. Viele Kommunen bieten Beratungsstellen für Starkregenvorsorge und Überflutungsschutz an, die sowohl für kommunale Projekte als auch für Bürger als Ansprechpartner dienen.
Dr. Peter Queitsch, Geschäftsführer der Kommunal Agentur NRW, weist darauf hin, dass nicht nur Städte und Gemeinden, sondern auch Grundstückseigentümer gefordert sind:
Nicht nur die Städte und Gemeinden sind zum Tätigwerden aufgefordert, sondern auch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, denn auch mit Eigen- und Objektschutzmaßnahmen am eigenen Haus und auf dem eigenen Grundstück können etwa durch die Nichtanlegung von Stein- und Schottergärten sowie die Wiederanlegung von Blumenbeeten und Rasen Überflutungsschäden vorgebeugt werden.
Das Element Wasser spielt bei vielen Maßnahmen im Freiraum eine zentrale Rolle. Es gilt, möglichst viele Retentionsflächen zu schaffen, um Wasser zu speichern. Der Begriff der Schwammstadt beschreibt das Ziel, Wasser nicht über die Kanalisation zu entsorgen, sondern zu nutzen.
Die grüne Stadt der Zukunft gestalten
Im Neubaubereich sind Dach- und Fassadenbegrünung sowie grün gestaltete Außenbereiche weit verbreitet. Die größte Herausforderung liegt jedoch im Bestand, so Mennigmann. In vielen kommunalen Gremien wird der strategische Umbau des öffentlichen Raums und der gebäudenahen Freiräume diskutiert.
Ziel ist es, durch diese Maßnahmen Zusatzwirkungen zu erzielen, die den Kommunen und ihren Bürgern direkt zugutekommen und das Leben in Städten und Gemeinden sicherer, gesünder und angenehmer gestalten.
