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Umsatzsteuer auf Wärme aus Blockheizkraftwerken: ZVG kritisiert Benachteiligung des Gartenbaus

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) kritisiert die Umsatzbesteuerung von Wärme aus betriebseigenen Blockheizkraftwerken (BHKW). Die aktuelle Auslegung des Umsatzsteuerrechts führt zu erheblichen Mehrbelastungen und untergräbt die Ziele der Energiewende. Eine Anpassung der Regelung wird gefordert.

ZVG thematisiert Problematik mit Bundesministerium

Die Umsatzbesteuerung von Wärme aus betriebseigenen Blockheizkraftwerken (BHKW) im Gartenbau stößt auf erhebliche Kritik. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat diese Problematik in einem Gespräch mit Staatssekretär Dr. Robert Kloos im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz thematisiert. Im Fokus stand die aktuelle Auslegung des Umsatzsteuerrechts durch das Bundesministerium der Finanzen.

Gemäß dem geltenden Umsatzsteueranwendungserlass muss eine Mindestbemessungsgrundlage angesetzt werden, wenn für die Wärme aus einem selbst betriebenen BHKW kein Marktpreis existiert. Diese Regelung führt dazu, dass für die interne Wärmenutzung eine fiktive Bemessungsgrundlage herangezogen wird, was für viele Betriebe zu erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen führt.

Aus Sicht des ZVG sind die Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen gravierend. Die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage als Basis für die Umsatzsteuererhebung treibt die Heizkosten in eine Höhe, die über den Kosten einer Beheizung mit fossilen Energieträgern liegt. Dies setzt insbesondere Betriebe unter Druck, die in moderne und energieeffiziente Technik investiert haben.

Der Verband kritisiert, dass diese steuerliche Praxis die Ziele der Energiewende untergräbt. Obwohl zahlreiche Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene Investitionen in dezentrale Energieversorgung und CO2-Einsparung unterstützen, verlieren diese Anstrengungen aus betrieblicher Sicht an Wirkung, wenn die steuerlichen Rahmenbedingungen zu erheblichen Mehrkosten führen.

Im Unterglasanbau sind Blockheizkraftwerke für eine effiziente Wärme- und Stromerzeugung von zentraler Bedeutung. Sie ermöglichen eine gekoppelte Energieproduktion am Standort und tragen zur Reduzierung von Emissionen bei. Werden diese Investitionen steuerlich benachteiligt, wird die wirtschaftliche Grundlage entsprechender Konzepte gefährdet.

Zusätzliche Irritation entsteht durch die unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Konstellationen. Bezieht ein Betrieb Wärme von einem externen Investor oder Energieversorger, werden die tatsächlich in Rechnung gestellten – oft niedrigeren – Fremdpreise steuerlich akzeptiert. Bei der Nutzung eines eigenen Klein-BHKW dürfen diese Werte hingegen nicht als Grundlage für die Umsatzsteuer angesetzt werden.

Diese Ungleichbehandlung wird im Berufsstand als kaum nachvollziehbar empfunden. Betriebe, die eigenständig in dezentrale Energieerzeugung investieren, sehen sich gegenüber Modellen mit externen Anbietern benachteiligt. Der ZVG fordert daher eine Anpassung der steuerlichen Regelung, um Investitionen in klimafreundliche Technik nicht weiter zu erschweren.

Für den Garten- & Landschaftsbau und den Produktionsgartenbau ist die Energieversorgung ein zentraler Wettbewerbsfaktor. Steigende Heizkosten wirken sich direkt auf Kalkulation, Produktpreise und Investitionsentscheidungen aus. Vor diesem Hintergrund hat die steuerliche Ausgestaltung beim Wärmebezug aus eigenen Anlagen eine erhebliche betriebswirtschaftliche Bedeutung.

19.12.2011

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