Erweiterung der Soforthilfen auf Agrar- und Gartenbaubetriebe
Die Bundesregierung hat die Soforthilfen für kleine Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige auf die Landwirtschaft und den Gartenbau ausgeweitet. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde finalisiert. Das Hilfsprogramm umfasst bis zu 50 Milliarden Euro.
Die Soforthilfen richten sich an Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten, die in der Landwirtschaft oder mit landwirtschaftlicher Produktion tätig sind. Die Umsetzung und Auszahlung der Mittel erfolgt über die einzelnen Bundesländer.
Der heutige Beschluss ist ein wichtiges Signal für die Land- und Forstwirtschaft. Erfolgreich haben wir uns dafür eingesetzt, dass die gesamte Branche unter den Schirm des Hilfsprogramms kommt - also auch die Land- und Forstwirtschaft sowie der Gartenbau. Denn gerade in diesen Zeiten wird deutlich, wie wichtig eine flächendeckend bäuerliche und regionale Landwirtschaft ist. Kleinen Betrieben greifen wir in diesem Sinne unter die Arme und helfen ihnen, akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Das sichert Existenzen. Unsere heimische Erzeugung zu unterstützen und aufrecht zu erhalten, ist in unser aller Interesse.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier ergänzte, dass die Soforthilfen des Bundes auch für Landwirte gelten, da viele von ihnen aktuell mit hohen Belastungen konfrontiert sind. Es werden Einmalzahlungen von bis zu 15.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte. Denn ebenso wie andere kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbständige ist auch die Not vieler Landwirte aktuell hoch. Daher stellen wir Einmalzahlungen von bis zu 15.000 Euro schnell und unbürokratisch zur Verfügung. Die notwendige Umsetzung mit den Ländern wurde heute geeint. Die Ansprechpartner in den Ländern, die für Umsetzung und Aussetzung zuständig sind, sind benannt. Nun können die Gelder schnell fließen.
Das Bundeskabinett hatte die Soforthilfen bereits am 23. März 2020 beschlossen. Bundestag und Bundesrat berieten die Beschlüsse zusammen mit dem Nachtragshaushalt, der am 27. März 2020 den Bundesrat passierte. Die für die Umsetzung und Auszahlung der Gelder notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde am Sonntag geeinigt. Die Bundesgelder stehen den Ländern ab Montag, dem 30. März 2020, zur Verfügung und können abgerufen werden. Damit können die Antragstellung und Auszahlung in den kommenden Tagen beginnen.
