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Landschaftsgärtner dürfen Dichtheitsprüfungen vornehmen

Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau dürfen Dichtheitsprüfungen durchführen. Dies wurde vom Verband für den Garten- und Landschaftsbau Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz geklärt.

Sachkunde im GaLaBau: Klärung der Anforderungen

Im Garten- und Landschaftsbau tätige Unternehmen dürfen Dichtheitsprüfungen durchführen. Dies wurde vom Verband für den Garten- und Landschaftsbau Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen geklärt. Obwohl die aktuelle „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ Nordrhein-Westfalens den Bereich des Garten- und Landschaftsbaus in den „Anforderungen an Sachkundige“ nicht explizit aufführt, ist die Durchführung durch Landschaftsgärtner gestattet.

Das Ministerium fordert eine handwerkliche Grundqualifikation als berufliche Mindestanforderung für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen. Dies soll einen Mindeststandard gewährleisten, insbesondere bei der Bewertung von Schäden. Eine langjährige Erfahrung ohne handwerkliche Berufsausbildung erfüllt die Anforderungen an die Sachkunde nicht.

Da Garten- und Landschaftsbau-Fachunternehmen keine reinen Gärtnereien sind, sondern Mitglieder der Industrie- und Handelskammern, ist für die Anerkennung der Sachkunde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die jeweilige IHK zuständig.

Dies erklärte Dr. Karl Schürmann, Geschäftsführer des nordrhein-westfälischen GaLaBau-Verbandes. Das Ministerium hat sich, unterstützt durch die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid, davon überzeugt, dass die Ausbildungsverordnung zum Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau auch die Ausführung von Be- und Entwässerungsmaßnahmen beinhaltet.

Das Ministerium hat danach bestätigt, dass ausgebildete Landschaftsgärtner mit einer Berufserfahrung von zwei Jahren als sachkundig anerkannt werden können, wenn sie die zusätzlich erforderlichen Schulungen erhalten haben.

Somit können Fachkräfte im GaLaBau auch weiterhin die Sachkunde für die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen erwerben. Die Branche unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht von anderen handwerklichen Bereichen.

03.09.2014

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