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Lohnnachweis: Fristgerechte Abgabe sichert korrekte Beitragsfestsetzung

Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft erinnert Betriebe an die fristgerechte Abgabe des Lohnnachweises bis Mitte März, um eine korrekte Beitragsfestsetzung zu gewährleisten. Eine Nichtmeldung kann zu einer Schätzung des Beitrags führen. Die Online-Meldung über das Extranet wird als einfache, sichere und schnelle Option hervorgehoben, die bereits von vielen Unternehmen genutzt wird.

Wichtigkeit der Online-Meldung über das Extranet

Alfred Igel, Geschäftsbereichsleiter für den Beitragseinzug, zeigt sich überrascht über die hohe Anzahl der noch ausstehenden Meldungen. Er weist darauf hin, dass der Lohnnachweis bequem, sicher und schnell online über das Extranet der Gartenbau-BG abgegeben werden kann.

"Dabei kann der Lohnnachweis bequem online abgegeben werden. Über das Extranet der BG. Einfach, sicher und schnell. Ohnehin ist das Extranet eine Erfolgsstory", berichtet Igel weiter. "In diesem Jahr haben sich bereits 14.000 Unternehmen dort eingeloggt und ihre Daten hochgeladen."

Im Vergleich dazu nutzten im Jahr 2009 etwa 11.000 Betriebe zu diesem Zeitpunkt die Online-Meldung.

Der Zugang zum Extranet erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung mittels individuellem Benutzernamen und Kennwort. Diese Zugangsdaten wurden den versicherten Unternehmen bereits Ende des vergangenen Jahres zugesandt.

Unterstützung bei Fragen zum Lohnnachweis und Extranet

Bei Fragen zur Nutzung des Extranets stehen Hilfestellungen im Internet zur Verfügung. Alternativ können sich Betriebe an die zuständige Telefonhotline unter der Nummer 0561-9281212 wenden. Für spezifische Fragen zum Lohnnachweis selbst ist die Servicenummer 0561-9282994 eingerichtet.

04.03.2010

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Weißensteinstr. 70 - 72
34131Kassel
Deutschland

Tel.:+49 561 785-0
Fax:

E-Mail:
Web: 

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