Erhöhte Fördermittel und Ziele des Marktanreizprogramms
Das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) stellt im Jahr 2012 erhöhte Fördermittel für erneuerbare Energien im Wärmebereich bereit. Insgesamt stehen 366 Millionen Euro zur Verfügung, die sich aus 250 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt und 116 Millionen Euro Restmitteln aus den Vorjahren zusammensetzen.
Ziel des MAP ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor bis zum Jahr 2020 auf mindestens 14 Prozent zu steigern. Die Umstellung auf erneuerbare Energieträger stellt eine Investition in die Zukunft dar, insbesondere für Gartenbaubetriebe im Kontext der Energiewende.
Das Programm richtet sich sowohl an private Antragsteller über den sogenannten BAFA-Teil als auch an gewerbliche Investoren über das KfW-Programm "Erneuerbare Energien, Premium". Gartenbaubetriebe können beide Programmteile in Anspruch nehmen.
Förderbereiche des BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen des Programms die Errichtung und Erweiterung folgender Anlagen:
- Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche.
- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina.
- Automatisch beschickte Biomasseanlagen.
- Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel.
- Effiziente Wärmepumpen.
Förderbereiche des KfW-Programms "Erneuerbare Energien, Premium"
Das KfW-Programm "Erneuerbare Energien, Premium" unterstützt Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Errichtung und Erweiterung folgender Anlagentypen:
- Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche als solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche. Dies umfasst auch die Bereitstellung von Prozesswärme oder die solare Kälteerzeugung.
- Große, automatisch beschickte Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung mit mehr als 100 kW Nennwärmeleistung.
- Streng wärmegeführte KWK-Biomasse-Anlagen mit bis zu 2 MW Nennwärmeleistung.
- Nahwärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, mit einem Wärmeabsatz von mindestens 500 kWh pro Jahr und Meter Trasse.
- Große Wärmespeicher mit mehr als 20 Kubikmeter Volumen, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden.
- Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität.
- Große effiziente Wärmepumpen mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW, ausgenommen Luft/Wasser-Wärmepumpen.
Anträge für beide Programme müssen in jedem Fall vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.