Kritik an Datenerfassung und Meldepflichten durch den ZVG
Die EU-Kommission versucht, mit dem Verordnungsvorschlag das Rad neu zu erfinden.
Dies kritisiert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, die Anforderungen an die Datenerhebung in der Landwirtschaft und im Gartenbau zu bündeln. Eine geplante massive Ausweitung von Datenerfassungen und Datenmeldungen bringt jedoch keinen erkennbaren Nutzen, belastet die Betriebe aber erheblich. Beispielsweise soll die Erfassung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln von einem Fünfjahresrhythmus auf eine jährliche Meldung umgestellt werden.
Zudem ist eine elektronische Meldepflicht für alle Kulturen vorgesehen. Nach Einschätzung des ZVG reichen die bestehenden Datenerhebungen in Deutschland, wie NEPTUN und PAPA, weiterhin aus, um die Anforderungen an Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erfüllen. Seit dem Jahr 2000 werden regelmäßig Erhebungen zur Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel in den wichtigsten landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen Deutschlands durchgeführt.
Unbestimmte Regelungsinhalte und Ad-hoc-Erhebungen vermeiden
Der Vorschlag legt allgemeine Angaben zur Statistik über die Anwendung von Betriebsmitteln fest, ohne diese ausreichend zu begrenzen oder zu konkretisieren. Der ZVG fordert, dass der Regelungsinhalt der Durchführungsverordnungen klar umrissen und in seinen Auswirkungen auf einen möglichen Erhebungsumfang strikt begrenzt wird. Des Weiteren sieht der Verordnungsvorschlag die Möglichkeit vor, spezifische, bisher nicht näher beschriebene Ad-hoc-Erhebungen einzuführen, die die regelmäßig erhobenen Daten ergänzen sollen. Diese lehnt der ZVG als völlig unbestimmt ab.
Der ZVG warnt vor einem massiven Mehraufwand für die gärtnerischen Betriebe. Der Bundesrat kritisierte unter anderem, dass die Belastung der Auskunftspflichtigen und der Verwaltungsebene deutlich ansteigt. Die Bundesregierung soll sich bei der Kommission dafür einsetzen, dass der Regelungsinhalt der Durchführungsverordnungen klar umrissen und in seinen Auswirkungen auf einen möglichen Erhebungsumfang strikt begrenzt wird.