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Mautausnahmen: BWVL und ZVG fordern Klarheit für Gartenbaubetriebe

BWVL und ZVG fordern umgehende Klarheit bezüglich der Mautausnahmen ab dem 1. Juli 2024. Sie plädieren für eine weitreichende Auslegung, um Kostenbelastungen und Wettbewerbsverzerrungen für Gartenbaubetriebe zu vermeiden.

Dringender Handlungsbedarf bei Mautausnahmen für Gartenbau

Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Zentralverband Gartenbau (ZVG) fordern umgehende Informationen bezüglich der Ausnahmen von der Mautpflicht, die ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten. Die Verbände plädieren für eine weitreichende Auslegung der Ausnahmeregelungen, um zusätzliche Kostenbelastungen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Ab dem 1. Juli 2024 wird die Mautpflichtgrenze von 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf über 3,5 Tonnen abgesenkt. Laut Bundesregierung sind davon 30.000 Fahrzeuge betroffen, wovon 10.000 für die situative Handwerkerausnahme in Frage kommen.

Neben Handwerksbetrieben sollen auch "mit den Handwerksbetrieben vergleichbare Betriebe" von der Ausnahme erfasst werden. Dies geht aus bisherigen Anfragen hervor.

Unternehmen, für die bereits im Rahmen der Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes und/oder zur Berufskraftfahrerqualifikation anerkannt ist, dass diese Betriebe unter die dort formulierte Ausnahme für Handwerksbetriebe fallen, müssen auch von der Mautausnahme erfasst werden.

Dies fordert Romana Hoffmann, stellvertretende Generalsekretärin des ZVG. Im Gartenbau betrifft dies eine Reihe von Betrieben, die verschiedene gärtnerische Dienstleistungen erbringen. Ähnlich wie im Handwerk und Baugewerbe werden beispielsweise Gärten oder Grünanlagen auf Kunden-Grundstücken angelegt. Dabei werden Materialien wie Gehölze, Pflanzen und Ausrüstungen oder Maschinen zum Einsatzort transportiert.

Gleiches gilt für Gartenbaubetriebe, die Gräber oder Friedhofsanlagen pflegen, Innenraumbegrünung inklusive Pflege durchführen oder bepflanzte Kübel zur Überwinterung im eigenen Betrieb abholen. BWVL und ZVG betonen, dass bei der Anwendung dieser Parameter für Kontrollen ein geringer bürokratischer Aufwand für alle Beteiligten gewährleistet sein muss. Die Verbände sind bereit, an praktikablen Lösungen mitzuwirken und durch Kommunikation mit ihren Mitgliedsbetrieben eine reibungslose Umsetzung zu unterstützen. Die verbleibende Zeit sei jedoch knapp.

Die Mautausweitung ab dem 1. Juli 2024 betrifft nach Ansicht von BWVL und ZVG mehrheitlich kleine, oft familiengeführte Unternehmen, die bisher keine Berührungspunkte mit dem Thema Maut hatten.

Vor diesem Hintergrund ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass man diese Unternehmen über das, was auf sie zukommen könnte, solange im Dunkeln lässt.

Dies kritisiert BWVL-Hauptgeschäftsführer Markus Olligschläger. Er gibt zu bedenken, dass bei geschätzten 10.000 Fahrzeugen, die unter die Mautausnahme fallen könnten, und 80 verbleibenden Arbeitstagen von März bis Juni durchschnittlich 2.500 On-Board-Units (OBUs) pro Tag in 1.500 Einbau-Werkstätten installiert werden müssten.

BWVL und ZVG befürchten, dass bei einer restriktiven Auslegung der Ausnahmeregelung die Maut bei vielen kleinen, handwerksähnlichen Betrieben als Mittel zur Sanierung der Staatsfinanzen missbraucht werden könnte, anstatt der Straßeninfrastruktur zu dienen.

Das Gefühl der ungerechten Inanspruchnahme, verstärkt durch einen zu kurzen Planungshorizont, würde bei vielen Betroffenen zu Frustration führen. Hinzu kommt, dass die unzureichende Vorbereitungszeit dazu führen könnte, dass viele Fahrzeuge trotz objektiv handwerksähnlicher Tätigkeit zu Beginn der Mautpflicht nicht mit einer OBU ausgerüstet sind. Die immer kürzer werdenden Umsetzungszeiten für neue Anforderungen tragen laut den Verbänden wesentlich zur schlechten Stimmung in der Wirtschaft bei.

21.02.2024

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