Erweiterte Klagemöglichkeiten für den Umweltschutz
Umweltverbände können beispielsweise gegen die Zulassung einer Industrieanlage oder einer Straße vorgehen, wenn diese aus ihrer Sicht umweltrechtlichen Vorschriften widerspricht. Für die Klageberechtigung ist eine Anerkennung erforderlich, die das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau erteilt.
Mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz schafft Deutschland verbesserte Rechtsschutzmöglichkeiten für Umweltverbände. Diese können jetzt in größerem Maße als Anwalt für den Umweltschutz aktiv werden. Eine Klagewelle ist dennoch nicht zu erwarten – das lehren Erfahrungen mit Verbandsklagen in Deutschland und anderen europäischen Staaten.
Dies erläutert Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des UBA. Neben den bereits nach Naturschutzrecht klageberechtigten Naturschutzverbänden, die Verstöße gegen Naturschutzrecht gerichtlich geltend machen konnten, gibt es nun erweiterte Klagemöglichkeiten für Umweltverbände. Diese treten somit nicht mehr nur als Anwälte für den Naturschutz auf, sondern auch für den Umweltschutz insgesamt, beispielsweise für den Schutz von Wasser, Luft, Boden oder der menschlichen Gesundheit vor Lärm.
Umfang der Prüfmöglichkeiten für Verbände
Umweltverbände können behördliche Zulassungen zur Errichtung von Industrieanlagen, Müllverbrennungs- oder Energieerzeugungsanlagen, großen Tiermastbetrieben sowie zum Straßenbau gerichtlich prüfen lassen. Die Verbände müssen dabei nicht selbst von einer Behördenmaßnahme betroffen sein, um Verletzungen des Umweltrechts rügen zu können. Bürger erhalten durch die Umweltverbände Partner zur Durchsetzung ihrer umweltrelevanten Rechte.
Anerkennung durch das UBA als Voraussetzung
Um die neuen rechtlichen Möglichkeiten nutzen zu können, bedarf ein Verband der vorherigen Anerkennung durch das UBA in Dessau. Das UBA prüft unter anderem, ob die Umweltvereinigung dauerhaft und vorwiegend Ziele des Umweltschutzes fördert, gemeinnützige Zwecke verfolgt und die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet. Auch bereits nach Naturschutzrecht anerkannte Vereine empfiehlt das UBA, die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz beim UBA zu beantragen.
