Büroorganisation und Verwaltung

Meldefrist für Lohnnachweise endet am 16. Februar

Unternehmen der Bauwirtschaft müssen ihre Lohnnachweise für 2022 bis zum 16. Februar 2023 bei der BG BAU einreichen. Diese Meldung ist entscheidend für die Beitragsberechnung und die Festlegung des Betreuungsmodells.

Details zur Übermittlung der Lohnnachweise

Die elektronischen Lohnnachweise umfassen die Anzahl der Beschäftigten, das gezahlte Arbeitsentgelt sowie die geleisteten Arbeitsstunden. Diese Angaben sind den jeweils anzuwendenden Gefahrtarifstellen zuzuordnen. Die Meldepflicht gilt für alle Mitarbeiter, einschließlich Aushilfen, Teilzeitkräfte und Auszubildende. Eine Ausnahme besteht lediglich für Unternehmen, die im abgelaufenen Kalenderjahr keine Beschäftigten hatten.

Für die Übermittlung der Lohnnachweise können Unternehmen entweder ihr eigenes Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe sv.net nutzen. Vor der eigentlichen Meldung ist ein Stammdatenabruf erforderlich. Dieser dient dem Abgleich der hinterlegten Unternehmensdaten und der korrekten Zuordnung der Beschäftigten zu den passenden Gefahrtarifstellen. Der Stammdatenabruf kann sowohl mit der neuen Unternehmensnummer (UNR.S) als auch mit der alten Mitgliedsnummer durchgeführt werden.

Unternehmen, die seit dem 17. Oktober 2022 neu bei der BG BAU registriert wurden und somit keine alte Mitgliedsnummer besitzen, müssen den Stammdatenabruf ausschließlich mit ihrer UNR.S vornehmen.

Relevanz der Meldung für Beiträge und Betreuungsmodelle

Nachweispflichtig sind die jährlichen Arbeitsentgelte bis zu einem Betrag von 78.960 Euro pro Beschäftigten. Auf Basis dieser Lohnnachweise wird der Beitrag an die BG BAU berechnet. Wird die Meldung versäumt, ist die BG BAU berechtigt, die Bruttoarbeitsentgelte als Berechnungsgrundlage zu schätzen.

Die gemeldeten Arbeitsstunden haben keinen Einfluss auf die Beitragsberechnung. Sie sind jedoch relevant für die Bestimmung des arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuungsmodells, das für das jeweilige Unternehmen gilt.

01.02.2023

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