Wichtige Kriterien für die Anhängerauswahl
Die Entscheidung für den passenden Anhänger im Garten- und Landschaftsbau erfordert eine sorgfältige Abwägung verschiedener Faktoren. Die große Auswahl an Modellen und Ausführungen kann die Kaufentscheidung erschweren. Aspekte wie Federung, Bremsen und Materialbeschaffenheit beeinflussen die Sicherheit und Robustheit im Einsatz.
Leicht gebaute und unbeladene Anhänger zeigen tendenziell ein unruhigeres Fahrverhalten. Aufwendig gefederte und gebremste Anhänger hingegen tragen zu mehr Fahrsicherheit bei und ermöglichen den Transport höherer Lasten. Auch die Reifengröße spielt hierbei eine Rolle. Bei der Materialwahl bieten stabile Stahlwände zwar ein höheres Eigengewicht, erweisen sich jedoch als widerstandsfähiger gegenüber starker Beanspruchung, wie sie beispielsweise bei Bauschutt anfällt.
Zulässiges Gesamtgewicht und Anhängelast
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers sollte auf die geplante Nutzlast und die Anhängelast des Zugfahrzeugs abgestimmt sein. Die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs ist davon abhängig, ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist. Entsprechende Werte finden sich in neuen Fahrzeugscheinen unter den Punkten o.1 und o.2, in älteren Dokumenten unter Ziffer 27 und 28.
Die Formel Leergewicht des Anhängers + Ladung = Anhängelast verdeutlicht, dass ein geringes Eigengewicht des Anhängers vorteilhaft sein kann. Eine möglicherweise erhöhte Anhängelast unter spezifischen Bedingungen ist in beiden Fahrzeugscheintypen im Bemerkungsfeld vermerkt; dies gilt ausschließlich für gebremste Anhänger.
Zugfahrzeuge dürfen auch Anhänger mit einer wesentlich höheren zulässigen Gesamtmasse (zGM) ziehen, sofern diese lediglich entsprechend der Anhängelast des Zugfahrzeugs ausgelastet werden. Seit der Neuregelung von 2013 wurde die Handhabung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B vereinfacht: Für Anhänger über 750 kg zGM ist lediglich entscheidend, dass die zGM der gesamten Kombination 3.500 kg nicht überschreitet.
Führerscheinklassen für Anhänger
Für den Transport schwererer Anhänger sind spezifische Führerscheinklassen erforderlich.
Klasse B96
Für Anhänger über 750 kg zGM, die von einem Kraftfahrzeug der Klasse B gezogen werden, ist eine Fahrerschulung nach B96 ausreichend, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.
Klasse BE
Noch schwerere Anhänger erfordern den Führerschein der Klasse BE. Mit der Neuregelung von 2013 wurde der Umfang der Klasse BE auf Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM von maximal 3.500 kg beschränkt. Wer darüber hinaus Anhänger mit einem Zugfahrzeug der Klasse B ziehen möchte, benötigt die Fahrerlaubnis der Klasse C1E.
Klassen CE, D1E, DE
Auch für Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM und Busse sind für die Mitnahme von Anhängern über 750 kg spezielle Fahrerlaubnisklassen vorgesehen. Bei der Klasse C1E darf die Kombination eine zGM von 12.000 kg nicht überschreiten. Die Grenze einer Fahrberechtigung der Klassen CE, D1E oder DE ergibt sich aus den allgemeinen Vorschriften über das zulässige Gesamtgewicht und die zulässige Anhängelast.
Die zulässige Gesamtmasse (zGM), in der deutschen StVO und StVZO auch als zulässiges Gesamtgewicht (zGG) bezeichnet, definiert die Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination.
