Naturschutz

Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen

Die ökologische Verbesserung von Flüssen und Bächen ist bundesweit von hoher Relevanz. Ein guter ökologischer Zustand von Fließgewässern ist sowohl ein Ziel der Wasserwirtschaft als auch des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Erfahren Sie, wie diese Ziele in Einklang gebracht werden können.

Synergien zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz nutzen

Die ökologische Verbesserung von Flüssen und Bächen ist bundesweit von hoher Relevanz. Dies belegen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, die auf dem Wasserhaushaltsgesetz basieren und einen weitreichenden Bedarf an Fließgewässerrenaturierungen aufzeigen. Ein guter ökologischer Zustand von Fließgewässern ist sowohl ein Ziel der Wasserwirtschaft als auch des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Seit vielen Jahren arbeiten beide Fachdisziplinen daran, Fließgewässer und ihre Auen nachhaltig vor Beeinträchtigungen zu schützen und sie als Lebensräume für typische Tier- und Pflanzenarten zu erhalten oder zu entwickeln. Beispiele hierfür sind landesweite Fließgewässer- und Auenprogramme, konzeptionelle Planungen wie Gewässerentwicklungskonzepte oder Biotopverbundplanungen, Pflege- und Entwicklungspläne sowie zahlreiche umgesetzte Renaturierungsvorhaben. Diese Projekte wurden entweder von der Wasserwirtschaft, vom Naturschutz oder gemeinsam initiiert.

Die Ausweisung eines Großteils deutscher Bach- und Flussauen als Natura-2000-Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete) unterstreicht die Notwendigkeit, Synergien zwischen wasserwirtschaftlichem und naturschutzfachlichem Handeln bei der Gewässer- und Auenentwicklung zu nutzen. Oftmals lassen sich die Lebensbedingungen für wassergebundene Tierarten wie Fische oder Wirbellose bereits durch eine ökologisch ausgerichtete Gewässerunterhaltung verbessern, insbesondere wenn diese im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes auch der Pflege und Entwicklung der Gewässer dient.

Aufgrund des hohen Ausbaugrads vieler Fließgewässer sind häufig umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich. Diese führen in der Regel zu einer vollständig neuen Gewässergestalt, einschließlich Laufform, Profilgeometrien und Sohlenhöhen, sowie zu veränderten Abflusssituationen, wie Fließgeschwindigkeiten, Wasserspiegellagen und Ausuferungshäufigkeiten.

Rechtliche und fachliche Anforderungen an Renaturierungsprojekte

In solchen Fällen ist gemäß § 68 WHG ein Gewässerausbau auf Grundlage einer vorherigen Planfeststellung oder Plangenehmigung notwendig. Um eine rechtlich tragfähige und fachlich fundierte naturnahe Gewässerentwicklung zu gewährleisten, müssen neben rein wasserwirtschaftlichen Aspekten auch naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Belange auf allen Ebenen der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus berücksichtigt werden.

Dies erfordert eine enge und frühzeitige Abstimmung zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz, insbesondere hinsichtlich der Inhalte der Genehmigungsunterlagen. So sind beispielsweise die artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) grundsätzlich zu beachten. Zudem erfordern Gewässerausbauprojekte in der Regel eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVVP), um festzustellen, ob ein Vorhaben UVP-pflichtig ist und somit eine Planfeststellung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung benötigt.

Ein iterativer Planungsprozess, der Wasserwirtschaft und Naturschutz von Anfang an einbezieht, kann potenzielle Konflikte frühzeitig identifizieren und gemeinsame Lösungen ermöglichen. Besonders hilfreich ist es, wenn die Zielsetzungen für die Entwicklung eines Gewässer- oder Auenabschnitts bereits auf allen Planungsebenen zwischen den Fachdisziplinen abgestimmt werden. Andernfalls können sich unterschiedliche Zielsetzungen, wie beispielsweise Prozessschutz der Wasserwirtschaft und konservierender Gebietsschutz des Naturschutzes, bei der Erarbeitung der wasserrechtlichen Genehmigungsunterlagen widersprechen.

Das Merkblatt DWA-M 617 als Arbeitshilfe für die Praxis

Je früher und intensiver die Zielsetzungen von Wasserwirtschaft und Naturschutz abgestimmt werden, desto reibungsloser lassen sich Renaturierungsvorhaben realisieren. Spätestens bei der Erstellung wasserrechtlicher Genehmigungsunterlagen müssen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege integraler Bestandteil der wasserwirtschaftlichen Planung sein und auch bei der Gewässerunterhaltung berücksichtigt werden. Die technischen Regelwerke müssen zukünftig darauf ausgerichtet sein.

Dies gelingt nur durch eine harmonische Zusammenarbeit und ein gemeinsames Verständnis für die fachlichen Anliegen, Aufgaben und Belange beider Disziplinen. Planungs- und Entscheidungsprozesse müssen gemeinsam getragen und geführt werden, und Verwaltungsverfahren sind entsprechend anzupassen. Auch die Fort- und Weiterbildung muss diesen Anforderungen Rechnung tragen.

Die DWA-BBN-Arbeitsgruppe GB-2.9 „Naturschutzstandards – Naturschutzfachliche Aspekte bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“, ein gemeinsames Fachgremium mit dem Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN) im DWA-Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“, hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 617 „Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen“ vorgelegt. Dieses Merkblatt soll Maßnahmenträgern, Genehmigungsbehörden, Ingenieur- und Planungsbüros sowie weiteren Akteuren eine Arbeitshilfe bieten.

Der Leitfaden zeigt auf, wann und in welchem Umfang Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben Berücksichtigung finden sollen. Zudem stellt das Merkblatt die hierfür zur Verfügung stehenden Instrumente und Verfahrensabläufe dar.

Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 617 wurde bis zum 28. Februar 2018 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen konnten schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Dipl.-Geogr. Georg Schrenk (schrenk@dwa.de) gerichtet werden. Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens war der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal einsehbar, wo auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt war. Das Merkblatt ist als Printversion oder als E-Book im PDF-Format im DWA-Shop erhältlich. Es umfasst 116 Seiten und wurde im Dezember 2017 veröffentlicht (ISBN 978-3-88721-552-1).

29.11.2017

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