Branche kritisiert Mautpflicht für leichte Nutzfahrzeuge ohne Ausnahmeregelung
Die geplante Ausweitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sorgt im Garten- und Landschaftsbau für massiven Unmut. Ab dem 1. Juli 2024 sollen auch leichte Nutzfahrzeuge im Werkverkehr mautpflichtig werden – allerdings ohne die sogenannte Handwerkerausnahme, die für andere Gewerke gilt.
Für GaLaBau-Betriebe bedeutet das konkret: Transportiert ein Unternehmen Materialien zur Baustelle, wird dies künftig mautpflichtig, selbst wenn vergleichbare Tätigkeiten im klassischen Handwerk weiterhin befreit bleiben. Die Branche sieht darin eine klare Ungleichbehandlung.
Ungleichbehandlung sorgt für Kritik
Besonders kritisch bewertet der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) den Vergleich mit anderen Gewerken. Während etwa Dachdecker ihre Transporte weiterhin mautfrei durchführen können, sollen GaLaBau-Betriebe für identische Fahrten zahlen.
Diese Differenzierung stößt auf erheblichen Widerstand, da Tätigkeiten und Transportzwecke in der Praxis häufig vergleichbar sind. Aus Sicht der Branche fehlt damit eine sachliche Grundlage für die unterschiedliche Behandlung.
„Es liegt doch auf der Hand: Da ist ein Fehler passiert, für den im Ministerium niemand die Verantwortung übernehmen möchte – und für den nun der GaLaBau teuer bezahlen soll“
Klagewelle angekündigt
Der BGL rechnet im Falle einer Umsetzung mit zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen. Einzelne Betriebe könnten gegen Mautbescheide vorgehen und so eine Klärung vor Gericht erzwingen.
„Das ist ein neuer ‚Maut-GAU‘ für das BMDV: Da ist eine Klagewelle durch die betroffenen Garten- und Landschaftsbaubetriebe gegen die nicht rechtskonforme Umsetzung eines Bundesgesetzes vorprogrammiert!“
Die Verbände selbst sind nicht klagebefugt, unterstützen ihre Mitglieder jedoch durch die Vermittlung spezialisierter Kanzleien. Ziel ist es, betroffene Betriebe bei möglichen Verfahren fachlich zu begleiten.
Rechtsgutachten stärkt Position der Branche
Ein vom BGL beauftragtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Auslegung des Bundesfernstraßenmautgesetzes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Demnach seien Tätigkeiten des Garten- und Landschaftsbaus durchaus mit handwerklichen Leistungen vergleichbar und müssten entsprechend berücksichtigt werden.
Zudem wird kritisiert, dass die gesetzliche Regelung durch das Bundesverkehrsministerium nicht korrekt umgesetzt werde. Die Branche sieht sich dadurch in ihrer rechtlichen Argumentation gestärkt.
Politischer Druck und Informationsangebote
Neben möglichen Klagen setzt der Verband weiterhin auf politische Einflussnahme. Gespräche mit Abgeordneten, Parteien und Ministerien sollen dazu beitragen, kurzfristig doch noch eine Anpassung der Regelung zu erreichen.
Parallel stellt der BGL umfangreiche Informationsangebote für Betriebe bereit. Dazu zählen unter anderem FAQ-Kataloge, Merkblätter sowie laufend aktualisierte Übersichten zur Entwicklung der Mautregelung.
Für Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau bleibt die Situation damit vorerst unsicher. Sollte es bei der aktuellen Regelung bleiben, drohen zusätzliche Kosten im täglichen Baustellenverkehr – und eine juristische Auseinandersetzung mit Signalwirkung für die gesamte Branche.
