Verwaltungsgericht Berlin stärkt GaLaBau bei Lkw-Maut im Werkverkehr
Im Streit um die Lkw-Maut für leichte Nutzfahrzeuge hat der Garten- & Landschaftsbau einen bedeutenden Zwischenerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein GaLaBau-Betrieb im Werkverkehr wie ein Handwerksbetrieb von der Mautpflicht für Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ausgenommen ist. Damit folgt das Gericht der Argumentation des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) in vollem Umfang.
Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob GaLaBau-Betriebe im Werkverkehr mautpflichtig sind, obwohl vergleichbare Handwerksbetriebe von der Regelung ausgenommen werden. Das Bundesministerium für Verkehr hatte bislang eine Abgrenzung vorgenommen, wonach ausschließlich in der Handwerksrolle eingetragene Betriebe von der Maut befreit sind. Diese Differenzierung hatte der BGL von Beginn an scharf kritisiert.
Gericht folgt Argumentation des Verbands
Der BGL hatte sich über einen längeren Zeitraum gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und dem Bundesamt für Logistik und Mobilität dafür eingesetzt, dass der Werkverkehr eines GaLaBau-Betriebs ebenfalls unter die Ausnahmeregelung fällt. Ziel war eine Gleichbehandlung mit dem klassischen Handwerk bei der Maut auf leichte Lkw.
„Der Beschluss ist ein riesiger Zwischenerfolg für den GaLaBau, weil das Verwaltungsgericht unserer Argumentation in vollem Umfang gefolgt ist“, kommentiert BGL-Präsident Thomas Banzhaf.
Für die Betriebe bedeutet der Beschluss eine deutliche Entlastungsperspektive. Gerade im betrieblichen Alltag des Garten- & Landschaftsbaus spielt der Werkverkehr mit Transportfahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen eine zentrale Rolle – etwa beim Materialtransport, bei der Anlieferung von Maschinen oder bei der Baustellenlogistik. Eine Mautpflicht hätte hier spürbare Mehrkosten verursacht.
Forderung nach politischer Klarstellung
Der Beschluss aus Berlin ist aus Sicht des Verbands zugleich ein Signal an die Politik. Der BGL sieht nun den Bundesverkehrsminister in der Pflicht, die bestehende Regelung grundlegend zu überarbeiten und für Rechtssicherheit zu sorgen. Hintergrund ist die bisherige Praxis, nach der nur in der Handwerksrolle eingetragene Betriebe von der Maut befreit sind.
„Ich fordere den Bundesverkehrsminister auf, jetzt endlich für eine faire Gleichbehandlung zu sorgen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist eine klare Absage an die ungerechte Regelung zur Maut. Die Politik muss jetzt im Sinne des Mittelstands handeln und den GaLaBau von der Maut ausnehmen. Alles andere würde nur zur Politikverdrossenheit beitragen“, so BGL-Präsident Thomas Banzhaf, der für über 4.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Garten- und Landschaftsbau spricht.
Mit dem Verfahren vertritt der Verband die Interessen von mehr als 4.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Für viele mittelständisch geprägte Betriebe ist die Frage der Mautbefreiung von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.
Beschluss noch nicht rechtskräftig
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. Februar 2026 (Az. VG 38 L 127/26) ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Damit bleibt abzuwarten, ob das Verfahren in die nächste Instanz geht.
Unabhängig vom weiteren Verlauf markiert die Entscheidung einen wichtigen Etappensieg für die Branche. Für GaLaBau-Betriebe schafft sie eine neue Argumentationsgrundlage im Umgang mit der Mautpflicht für leichte Lkw im Werkverkehr.
