Hintergrund der Nitratbelastung in deutschen Gewässern
Einige Regionen Deutschlands sind seit Jahren von hohen Nitratbelastungen in Gewässern betroffen, insbesondere Gebiete mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau. Zu hohe Stickstoffeinträge in Böden gefährden die biologische Vielfalt, überdüngen Gewässer und verschärfen die Klimakrise. Die hohen Nitratkonzentrationen in Grundwasser, Flüssen, Seen und Feuchtgebieten beeinträchtigen Ökosysteme und erhöhen die Kosten für die Trinkwasseraufbereitung. Der durchschnittliche Stickstoffüberschuss in Deutschland liegt derzeit bei etwa 80 Kilogramm pro Hektar.
Die Ursachen für diese Belastungen liegen in unzureichenden Vorschriften der Vergangenheit, standortbedingten Voraussetzungen mit geringer Grundwasserneubildung und mangelhaften Vollzugsvorgaben sowie Kontrollen der Düngeregeln. Die Düngung war in einigen Regionen nicht immer bedarfsgerecht. Die EU-Kommission hat die Bundesregierung daher seit 2012 aufgefordert, die Düngeregeln anzupassen.
Deutschland hat der EU-Kommission ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung von 2020 zugesagt. Die EU-Kommission erwartet ein robustes, rechtssicheres, vollzugstaugliches und auf kontrollierbaren Daten basierendes System. Das BMEL plant, Betriebe von Auflagen auszunehmen, die in belasteten Gebieten Wasser schützen. Landwirtschaftliche Betriebe sollen eine faire Bewertung ihres Düngeeinsatzes erhalten. Das BMEL will ein System schaffen, das dem Verursacherprinzip stärker gerecht wird: Wer Wasser gefährdet, soll in die Pflicht genommen werden; wer Wasser schützt, soll entlastet werden.
Ziele der Düngegesetzänderung zur Verbesserung des Wasserschutzes
Mit den Änderungen des Düngerechts verfolgt das BMEL folgende Ziele:
- Stärkung des Verursacherprinzips: Wer überdüngt und damit Gemeingüter wie Wasser oder Klima gefährdet, soll in die Pflicht genommen werden. Wer Wasser und Klima schützt, soll entlastet werden. Dies gilt insbesondere für die sogenannten „Roten Gebiete“ mit hoher Nitratbelastung des Grundwassers.
- Nachvollziehbarkeit und Bewertung von Daten: Nährstoff- und Düngepraxisdaten landwirtschaftlicher Betriebe sollen nachvollzogen und bewertet werden, um gezielte Maßnahmen abzuleiten.
- Größere Flexibilität: Der Geltungsbereich der Stoffstrombilanz soll direkt in der Verordnung geregelt werden.
- Präzisere Bilanzierung von Nährstoffflüssen: Die gute fachliche Praxis im Umgang mit Nährstoffen auf einzelbetrieblicher Ebene soll detaillierter geregelt werden, um Nährstoffflüsse transparent und überprüfbar abzubilden und Optimierungsmöglichkeiten für Betriebe aufzuzeigen.
- Harmonisierung bestehender Vorschriften: Schwellenwerte, die Betriebe zur Stoffstrombilanz verpflichten, sollen entsprechend der Düngeverordnung ausgerichtet werden.
- Verringerung des Mehraufwands: Einmal erhobene Daten sollen besser und mehrfach verwendet werden, um den Aufwand für Betriebe zu reduzieren.
- Stärkung der Instrumente für den Vollzug: Eine Ordnungswidrigkeit bei mehrfach wiederholter Nichteinhaltung der zulässigen Bilanzwerte soll eingeführt werden, um den zielgerichteten Vollzug der Düngeregeln zu stärken.
