Deutschland beschleunigt den Weg zur Klimaneutralität
Deutschland hat sich mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Der Weg dorthin wird durch verbindliche Ziele für die 2020er und 2030er Jahre definiert. Das Bundeskabinett hat diesen Entwurf, der von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgeschlagen wurde, beschlossen. Ursprünglich war die Treibhausgasneutralität bis 2050 vorgesehen.
Das Zwischenziel für 2030 wurde von 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 ist ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung festgelegt. Diese Anpassungen sollen eine gerechtere Verteilung der Klimaschutzanstrengungen zwischen den Generationen bis 2045 gewährleisten, einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts von Ende April. Die Bundesregierung plant zudem, in den kommenden Wochen mit einem Sofortprogramm erste Weichenstellungen für das neue Ziel vorzunehmen.
Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert. Ich spreche dabei nicht von einer Verschärfung der Klimaziele, sondern es geht mir um die Entschärfung der Klimakrise. Das Klimaschutzgesetz setzt den Rahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Es stellt uns alle vor eine große Aufgabe. Denn es geht nicht um Mathematik, es geht um die Art, wie wir künftig leben, produzieren, heizen und uns fortbewegen wollen. Das betrifft viele Politikbereiche. Künftig müssen alle Ministerien mehr denn je Klimaschutzministerien sein. Mein Klimaschutzgesetz ist der Garant dafür, dass die Regierung beim Klimaschutz nicht mehr nachlassen und zuverlässig alle Ziele erreichen wird.
Das Klimaschutzgesetz führt das System der jahresscharfen zulässigen Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren in den 2020er Jahren fort und senkt diese deutlich ab. Den größten Anteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 werden die Energiewirtschaft und die Industrie tragen. Dies begründet sich einerseits im ökonomischen Gedanken, dort zu mindern, wo die Vermeidungskosten am geringsten sind, andererseits sind diese Sektoren weiterhin für die höchsten Emissionen verantwortlich.
Eine erneuerbare Energieversorgung wird als Schlüssel für Emissionsminderungen in allen anderen Sektoren betrachtet, da erneuerbar erzeugter Strom fossile Brenn- und Kraftstoffe ersetzen kann. Das neue deutsche Klimaziel für 2030 berücksichtigt auch das höhere EU-Klimaziel für 2030, auf das sich die Mitgliedstaaten Ende 2020 unter deutscher Ratspräsidentschaft geeinigt hatten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung beschlossen, die Umsetzung der EU-Einigungen vorwegzunehmen, um keine Zeit im Kampf gegen den Klimawandel zu verlieren.
Auch für die 2030er Jahre sieht das Gesetz konkrete Minderungsziele für jedes einzelne Jahr vor. Die sektorale Aufteilung dieser Ziele wird im Jahr 2024 entschieden, wenn auf europäischer Ebene wichtige Weichen für die künftige Klimaschutz-Architektur gestellt sind. Neu ist zudem eine Zielvorgabe für den Erhalt und Ausbau natürlicher Senken wie Wälder und Moore. Diese werden benötigt, um unvermeidbare Restemissionen von Treibhausgasen, etwa aus der Viehhaltung oder bestimmten Industrieprozessen, zu kompensieren.
Der Ausbau dieser Senken erfordert einen langen Vorlauf. Daher intensiviert die Bundesregierung bereits jetzt die Vernässung von Mooren sowie den notwendigen Waldum- und -ausbau. Nach 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an, sodass Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken binden soll, als es ausstößt. Die Novelle des Klimaschutzgesetzes stärkt zudem die Rolle des Expertenrats für Klimafragen, der künftig alle zwei Jahre einen Bericht über die Zielerreichung und Trends vorlegen wird.
Begleitend zum neuen Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm angekündigt, das die Umsetzung der neuen Klimaschutzziele in den verschiedenen Sektoren mit zusätzlicher Förderung von bis zu 8 Milliarden Euro sowie zusätzlichen Vorgaben unterstützen soll. Dazu gehört beispielsweise die Stärkung der Energiestandards für Neubauten. Die Kosten des CO2-Preises sollen künftig zur Hälfte von den Vermietern getragen werden, um deren Einfluss auf energetische Sanierungen und die Art der Heizung zu nutzen und die Wirkung des CO2-Preises zu verbessern.