Qualität vor Quantität im Naturschutz – Neue Wege für Ausgleichsmaßnahmen
Bayern bekennt sich zum Schutz seiner Natur und Landschaft. Die Ausgleichsregelung ist ein zentrales Instrument zum Erhalt der hochwertigen bayerischen Landschaft. Schäden durch Eingriffe in unsere Natur müssen künftig bayernweit nach einheitlichen Qualitätskriterien repariert werden. Dabei soll jeder Ausgleich einen effizienten ökologischen Nutzen bringen.
Huber betonte, dass künftig der Grundsatz „Qualität vor Quantität“ gelten werde. Der Fokus liege nicht allein auf dem Flächenumfang, sondern auf der ökologischen Qualität der Maßnahmen. Eine hohe naturschutzfachliche Qualität soll gleichzeitig den benötigten Flächenumfang reduzieren.
Ausgleichsmaßnahmen sollen durch Flächenpools und Ökokonten regional und zeitlich flexibler gestaltet werden. Dies ermöglicht, dass Ausgleichsmaßnahmen nicht zwingend direkt vor Ort erfolgen müssen, sondern in naturschutzfachlich sinnvollere Gebiete verlagert werden können. Auch vorgezogene Naturschutzmaßnahmen sollen besser honoriert werden.
Interessensausgleich zwischen Naturschutz und Landwirtschaft – Ein Gewinn für beide Seiten
Gleichzeitig ebnen wir neue Wege für einen Interessensausgleich zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Infrastrukturvorhaben.
Die neue Verordnung berücksichtigt neben dem Naturschutz auch die Belange der Landwirtschaft. Bayerns Ackerböden sollen bei Kompensationsmaßnahmen weitestgehend geschont werden. Zukünftig sind zunächst andere Kompensationsmöglichkeiten zu prüfen, wie Entsiegelung, die Wiedervernetzung von Lebensräumen oder spezifische Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen.
Landwirte erhalten zudem Erwerbsmöglichkeiten, indem sie Kompensationsmaßnahmen in die Bewirtschaftung ihrer Flächen integrieren. Die Anlage von Blühstreifen oder die extensive Bewirtschaftung von Grünland sind Beispiele für solche Maßnahmen. Huber hob hervor, dass dies eine naturschutzfachliche Verbesserung mit sich bringe und gleichzeitig die Landwirte unterstütze.
Wir erreichen eine naturschutzfachliche Verbesserung und stärken den Landwirten den Rücken – ein Gewinn für beide Seiten.
Diese Maßnahmen können beispielsweise den Fortbestand von Arten sichern, die an bestimmte Formen der landwirtschaftlichen Nutzung angepasst sind. Mit der Erarbeitung dieser Kompensationsverordnung nimmt Bayern eine Vorreiterrolle in Deutschland ein.
Bayerns Weg schafft einen fairen Ausgleich der Interessen und kann Vorbild für andere Länder sein.
Die bayerischen Eckpunkte sollen nun in eine Verordnung überführt werden. Ein abgestimmter Entwurf wird bis Ende des Jahres erwartet.