Maßnahmen zur Stabilisierung der Getreideproduktion
Angesichts der globalen Ernährungssituation und zur Beruhigung der Getreidemärkte hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir den Bundesländern einen abgestimmten Vorschlag zur Umsetzung der EU-Kommissionsentscheidung unterbreitet. Dieser sieht vor, die Regelungen zu Fruchtwechsel und Flächenstilllegung für das Jahr 2023 auszusetzen. Ziel ist es, die Getreideproduktion in Deutschland zu stabilisieren und gleichzeitig den Artenschutz nicht zu gefährden.
Bundesminister Özdemir betont die Notwendigkeit, auf das Angebot der deutschen Landwirtschaft einzugehen, die Produktion beizubehalten. Er hebt hervor, dass jede Maßnahme zur Krisenbewältigung daraufhin überprüft werden müsse, ob sie andere Krisen nicht verschärft. Der vorgelegte Kompromiss soll Landwirten Planungssicherheit für die Aussaat in den kommenden Wochen geben.
„Putin spielt mit dem Hunger und er tut dies auf Kosten der Ärmsten in der Welt. Gleichzeitig ist der Hunger bereits dort am größten, wo die Klimakrise schon voll zugeschlagen hat. Für mich gilt daher, dass jede Maßnahme zur Lösung einer Krise darauf hin überprüft werden muss, dass sie eine andere nicht verschärft.“
Der Kompromiss sieht vor, die eigentlich für 2023 geplanten zusätzlichen Artenschutzflächen erst 2024 einzuführen. Dies ermöglicht den Landwirten, diese Flächen im kommenden Jahr weiterhin für den Nahrungsmittelanbau zu nutzen. Bestehende Artenvielfaltsflächen und Landschaftselemente, die bereits dem Artenschutz dienen, bleiben unangetastet und dürfen nicht umgebrochen werden. Sie leisten weiterhin einen Beitrag zum Arten- und Klimaschutz sowie zur nachhaltigen Landwirtschaft.
Ein zentraler Punkt des Vorschlags ist die einmalige Aussetzung der Regelung zum Fruchtwechsel im Jahr 2023. Dies erlaubt den Landwirten, Weizen nach Weizen anzubauen. Wissenschaftliche Berechnungen gehen davon aus, dass dies auf etwa 380.000 Hektar geschehen könnte und somit bis zu 3,4 Millionen Tonnen mehr Weizen erzeugt werden könnten. Die EU-Kommission ist dem Vorschlag Deutschlands gefolgt und hat diese Ausnahme zugelassen.
Die erstmalige verpflichtende Flächenstilllegung soll ebenfalls im kommenden Jahr ausgesetzt werden. Stattdessen ist ein landwirtschaftlicher Anbau von Getreide (ohne Mais), Sonnenblumen und Hülsenfrüchten (ohne Soja) möglich. Dies gilt ausschließlich für Flächen, die nicht bereits in den Jahren 2021 und 2022 als brachliegendes Ackerland ausgewiesen waren. Dadurch bleiben die bestehenden Artenvielfaltsflächen geschützt. Schätzungen zufolge könnten so etwa 100.000 bis 180.000 Hektar Acker zusätzlich für die Getreideproduktion zur Verfügung stehen, was eine Mehrproduktion von etwa 600.000 bis einer Million Tonnen Getreide bedeuten könnte.
Bundesminister Özdemir betont, dass dieser Kompromiss der Ernährungssicherung dient und nicht dazu, Getreide für Tank oder Trog zu produzieren. Die Ausnahmeregelung ist ausdrücklich auf das Jahr 2023 begrenzt. Die Bundesländer müssen diesem Kompromiss noch zustimmen.
Hintergrund der Regelungen sind die "Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" (GLÖZ), die landwirtschaftliche Betriebe bei Inanspruchnahme der EU-Agrarförderung einhalten müssen. Dazu gehören der Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und ein Mindestanteil von vier Prozent der Ackerfläche als Artenvielfaltsflächen (GLÖZ 8). Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, diese Standards für 2023 ausnahmsweise zu lockern, um die Lebensmittelproduktion zu erhöhen. Die Verpflichtung zum Erhalt von Landschaftselementen und das Schnittverbot für Hecken und Bäume sind von dieser Ausnahmeregelung nicht betroffen.
Die Mitgliedstaaten müssen ihre Entscheidung zur Anwendung der Ausnahmeregelungen bis spätestens 28. August mitteilen. Landwirte, die stattdessen Leistungen für Klima- und Artenschutz im Rahmen der EU-Agrarförderung erbringen möchten, können die ab 2023 geltenden Regelungen zu Fruchtwechsel und Flächenstilllegung weiterhin anwenden, da keine Verpflichtung zur Anwendung der Ausnahmeregelungen besteht.
