Anwendungsbestimmungen und ihre Entwicklung
Bis zur Jahrtausendwende unterlagen viele Pflanzenschutzmittel einer sogenannten W- oder Wasserschutzgebietsauflage, die ihren Einsatz in Wasserschutzgebieten untersagte. Änderungen im Zulassungsverfahren führten dazu, dass diese Auflagen schrittweise durch Anwendungsbestimmungen ersetzt wurden. Ziel dieser Bestimmungen ist es, das Risiko einer Wassergefährdung oder eines Gewässereintrags zu minimieren.
Die Anwendungsbestimmungen umfassen verschiedene Maßnahmen, darunter Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern, die Reduzierung von Aufwand- oder Wirkstoffmengen, zeitliche Einschränkungen für die Anwendung sowie spezielle Anforderungen an die Applikationstechnik. Diese Regelungen können für Praktiker komplex sein und die Anwendung einschränken. Sie tragen jedoch dazu bei, dass bestimmte Wirkstoffe und Mittel weiterhin zugelassen bleiben und im Pflanzenschutz genutzt werden können.
Herausforderungen und Präventionsmaßnahmen
In jüngster Zeit wurden vermehrt Wirkstoffe oder deren Abbauprodukte (Metabolite) in Oberflächengewässern, Grund- und Trinkwasser nachgewiesen. Dies ist teilweise auf Altlasten austragungsgefährdeter Wirkstoffe zurückzuführen. Gleichzeitig handelt es sich jedoch auch um Substanzen, die in aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten sind.
Das vorliegende Merkblatt verzichtet auf Erklärungen zur Entstehung einzelner Funde. Es konzentriert sich stattdessen darauf, prägnant die wichtigsten Maßnahmen aufzuzeigen, wie Einträge in Trink-, Grund- und Oberflächenwasser grundsätzlich vermieden oder minimiert werden können. Die konsequente Umsetzung dieser Hinweise soll dazu beitragen, die Verfügbarkeit von Wirkstoffen für die landwirtschaftliche Praxis auch in Zukunft zu sichern.
