Naturschutz

Neue EU-Verordnung für Pflanzenschutzmittel: Höhere Standards für Gesundheit und Umwelt

Eine neue EU-Verordnung tritt in Kraft, um den Schutz von Gesundheit und Umwelt bei Pflanzenschutzmitteln zu verbessern. Die Regelung ersetzt alte Richtlinien und zielt auf ein höheres Schutzniveau ab, während die landwirtschaftliche Produktion optimiert wird.

EU-Verordnung 1107/2009: Höhere Standards für Pflanzenschutzmittel

Am 14. Juni 2011 tritt die europäische Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Kraft, die die bisherigen EU-Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG für Pflanzenschutzmittel ablöst. Diese Neuregelung signalisiert das Bestreben der Europäischen Kommission, ein höheres Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt zu etablieren. Die Verordnung umfasst Pflanzenschutzmittel und deren aktive Substanzen mit dem Ziel, die landwirtschaftliche Produktion zu verbessern und das Inverkehrbringen dieser Mittel zu harmonisieren.

Aktuelle Entwicklungen in der Risikobewertung wurden auf der internationalen Fresenius-Konferenz „Operator and Resident Exposure and Risk Assessment“ am 13. und 14. Dezember 2010 in Mainz diskutiert.

Fortlaufende Forschung zur Risikoabschätzung durch die EFSA

Luc Mohimont von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) betonte, dass die Risikobewertung für Menschen, Tiere und die Umwelt bei der aktuellen europäischen Gesetzgebung berücksichtigt werden müsse. Zur Beurteilung des Verbraucherrisikos sei die Identifizierung von Metaboliten (Abbauprodukten) aktiver Substanzen in der Nahrung erforderlich. Vor der Genehmigung von Pestiziden sei eine Definition möglicher Rückstände im Getreide für eine Lebensmittelrisikoabschätzung notwendig. Diese Definition sollte die tatsächliche toxikologische Belastung der Verbraucher qualitativ und quantitativ erfassen.

Welche Metabolite haben aufgrund ihrer spezifischen Struktur einen besonderen Effekt? Und wodurch wird dieser Effekt verstärkt? Diese Fragen muss eine Bewertung beantworten können.

Mohimont wies darauf hin, dass in den meisten Fällen nur wenige experimentelle Daten zu den toxikologischen Eigenschaften von Metaboliten vorliegen, während gleichzeitig die Forderung besteht, Tierversuche weitestgehend zu vermeiden.

Um die Beständigkeit und Robustheit der behördlichen Risikobewertung zu gewährleisten, überprüft die EFSA relevante Gefahren- und Risikobewertungstools auf ihre Eignung zur Evaluierung der toxikologischen Belastung durch Pestizid-Metaboliten. Ziel ist die Erstellung eines Leitliniendokuments zur Definition von Rückständen in der Risikobewertung, um die Entscheidungsfindung im Bereich Pflanzenschutzmittel zu unterstützen.

Das PPR-Gremium der EFSA bietet unabhängigen wissenschaftlichen Rat bei der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln und deren Rückständen für Anwender, Verbraucher und die Umwelt. Mohimont kündigte an, dass brauchbare Informationen bald durch das PPR-Gremium evaluiert und im September 2011 verabschiedet werden.

Verantwortungsvoller Umgang mit Pestiziden: die Safe-Use-Initiative

Hans Felber, Projektleiter für den Europäischen Verband der Pflanzenschutzindustrie (ECPA), stellte die Safe Use Initiative (SUI) vor. Diese Initiative der Pflanzenschutzindustrie soll die korrekte und sichere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln fördern. Die SUI bietet bewährte Praktiken zur Reduzierung der Anwenderexposition durch innovative und praktikable Techniken, die speziell auf Anwender und betroffene Arbeiter zugeschnitten sind.

Seit ihrer Gründung im Jahr 2002 konzentriert sich die SUI darauf, die potenzielle Anwenderexposition durch innovative Applikationstechniken und die Verwendung von Personenschutzausrüstungen zu reduzieren, um die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln über Haut und Atemwege zu minimieren. Die Initiative setzt sich zudem für einheitliche Kennzeichnungen, öffentliche Aufklärung und Schulungen ein.

Für den Projekterfolg ist es von entscheidender Bedeutung, Behörden und offizielle Organisationen mit einzubeziehen und aktiv zu beteiligen.

Felber erläuterte, dass die SUI verschiedene öffentliche Körperschaften wie Agrarministerien, Arbeits- und Gesundheitsressorts sowie Koordinatoren national anerkannter Bildungsprogramme erreicht. Auch private Organisationen wie Landwirtschafts- und Händlerverbände sowie Versicherungsgesellschaften für Landwirte werden einbezogen.

Safe-Use-Initiativen gibt es in Portugal, Spanien, Frankreich, Italien, Griechenland und Polen. Die Initiative expandiert sehr schnell im Moment. Zurzeit implementieren wir SUI in der Slovakei, Rumänien, Litauen und Zypern.

Zur Identifizierung von Sicherheitslücken in der Anwenderpraxis wird zu Beginn jedes nationalen SUI-Projektes Marktforschung betrieben. Dies geschieht hauptsächlich durch Beobachtung und Befragung von Landwirten, um deren Umgang mit sicheren Arbeitsweisen zu Projektbeginn zu evaluieren. Felber ergänzte:

In der Regel umfasst dieser Prozess eine Grundgesamtheit von etwa 200 Personen. Diese werden nach drei Jahren wieder aufgesucht, um den Einfluss zu bestimmen, den SUI auf ihre Tätigkeiten gehabt hat.

Ein Beispiel für den Erfolg der Initiative ist das Projekt auf Kreta. Eine Studie von 2005 bis 2008 zeigte bei 25 von 30 Indikatoren einen positiven Trend. Im Jahr 2008 trugen 70 Prozent der Erzeuger einen Arbeitsoverall zum Schutz während der Pestizidanwendung, verglichen mit 27 Prozent im Jahr 2005. Als direkte Folge des verbesserten Schutzes berichteten nur noch zwei Prozent der Erzeuger über Kontaminationen ihrer Arme oder Beine, während es zu Projektbeginn 95 Prozent waren.

Ebenso konnten wir bei dem Verhalten nach Feierabend einen positiven Trend verzeichnen: Der Anteil derjenigen, die nach der Arbeit duschten, stieg im Vergleich zu 2005 um knapp die Hälfte auf insgesamt 85 Prozent an.

18.12.2010

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