Pflanzen und Pflanzenteile

Bundesumweltministerium fordert strenge Regulierung Neuer Gentechnik

Die Position des Bundesumweltministeriums zur Neuen Gentechnik sieht weiterhin strenge EU-Regeln für genom-editierte Pflanzen vor. Gefordert werden Risikoprüfungen, Kennzeichnungspflichten und eine bessere Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette, um Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit der Verbraucher zu sichern.

BMU pocht auf Vorsorgeprinzip und Kennzeichnung bei Neuer Gentechnik

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat seine Position zur Anwendung Neuer Gentechnik in der Landwirtschaft vorgestellt. Nach Auffassung des Ministeriums sollen auch künftig sämtliche Verfahren der Neuen Gentechnik unter das geltende EU-Gentechnikrecht fallen.

Im Mittelpunkt steht dabei das Vorsorgeprinzip sowie die Sicherung der Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das BMU verweist auf mögliche Auswirkungen gentechnisch veränderter Organismen auf Umwelt und Gesundheit.

BMU legt Maßnahmenkatalog vor

Im Positionspapier „Für Wahlfreiheit und Vorsorgeprinzip“ nennt das Ministerium mehrere Maßnahmen, die auf nationaler und europäischer Ebene umgesetzt werden sollen.

  • Förderung unabhängiger Risikoforschung
  • Entwicklung von Nachweismethoden für genom-editierte Produkte
  • Aufbau eines EU-weiten Herkunfts- und Rückverfolgungssystems
  • Verpflichtende Bereitstellung von Saatgut für unabhängige Forschung

Ziel sei es, das bestehende Gentechnikrecht auch auf Verfahren wie Genome Editing mit CRISPR/Cas anzuwenden und damit die vorgeschriebenen Prüf- und Kennzeichnungspflichten aufrechtzuerhalten.

„Auch Neue Gentechnik ist Gentechnik. Jedes gentechnisch veränderte Produkt in der EU soll weiterhin auf sein Risiko geprüft und gekennzeichnet werden. Dies gilt ohne Ausnahme, also auch für die Neue Gentechnik“, erklärte Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

EuGH-Urteil bildet Grundlage der Regulierung

Das Bundesumweltministerium verweist auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018. Demnach unterliegen Verfahren der Neuen Gentechnik grundsätzlich der europäischen Gentechnik-Regulierung und benötigen eine Zulassung nach strenger Risikoprüfung.

Da sich genom-editierte Pflanzen bislang häufig nicht eindeutig nachweisen lassen, sieht das BMU zusätzlichen Handlungsbedarf bei Analyseverfahren und Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferketten.

Nach Ansicht des Ministeriums müsse zudem die unabhängige Risikoforschung dauerhaft ausgeweitet werden.

„Produkte, bei denen Hersteller nicht bei der unabhängigen Risikoforschung kooperieren, sollten auch nicht zugelassen werden können“, so Schulze.

Diskussion um Risiken und Klimaanpassung

Das BMU warnt vor möglichen unbeabsichtigten Veränderungen im Erbgut gentechnisch veränderter Organismen. Als Beispiel nennt das Ministerium hornlose Rinder in den USA, bei denen unbeabsichtigt Antibiotikaresistenzgene festgestellt worden seien.

Da freigesetzte gentechnisch veränderte Organismen nicht mehr rückholbar seien, hält das Ministerium umfassende Zulassungsprüfungen weiterhin für zwingend erforderlich.

Kritik an der bestehenden Regulierung kommt unterdessen aus Teilen der Pflanzenzüchtung, Agrarindustrie und Wissenschaft. Dort wird gefordert, bestimmte Verfahren der Neuen Gentechnik von den bisherigen Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten auszunehmen.

Begründet wird dies häufig mit der notwendigen Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel. Das Bundesumweltministerium widerspricht dieser Einschätzung jedoch deutlich.

„Die bisherige Erfahrung zeigt, dass genmanipulierte Pflanzen nicht zur Klimaanpassung der Landwirtschaft oder zur Pestizidreduktion beitragen“, erklärte Svenja Schulze.

Nach Einschätzung des BMU könne eine Konzentration auf wenige gentechnisch veränderte Kulturpflanzen den Wandel hin zu einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft sogar behindern.

28.04.2021

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