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Uran in Phosphatdüngern: Forderung nach strengeren Grenzwerten

Die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) fordert strengere Grenzwerte für Uran in Phosphatdüngern. Forschungsergebnisse deuten auf eine mögliche Belastung von Böden und Grundwasser hin, was langfristig die Trinkwasseraufbereitung verteuern könnte.

Uran als Umweltfaktor in Düngemitteln

Uran ist ein natürlich vorkommendes Schwermetall, das biologische Systeme sowohl durch Radioaktivität als auch durch chemische Toxizität schädigen kann. In Düngemitteln findet sich Uran vor allem in Phosphaten sedimentären Ursprungs, wo Konzentrationen von 2 bis 200 mg/kg U auftreten können. Schätzungen zufolge wurden in der deutschen Landwirtschaft zwischen 1951 und 2009 allein durch mineralische Phosphatdünger zwischen 1.400 und 13.000 Tonnen Uran eingebracht. Dies entspricht einer kumulativen Belastung der landwirtschaftlichen Nutzfläche von bis zu 0,1 bis 0,7 kg Uran pro Hektar.

Bis zu einem Fünftel des heute in landwirtschaftlich genutzten Oberböden vorhandenen Urans könnte aus der Düngung stammen. Allerdings wird nur etwa die Hälfte des durch Düngung eingebrachten Urans in den Oberböden wiedergefunden. Pflanzen nehmen Uran nur in geringem Umfang auf. Unter den physikochemischen Bedingungen landwirtschaftlich genutzter Böden ist Uran mobil, was eine Verlagerung in tiefere Bodenschichten nahelegt.

Auswirkungen auf das Grundwasser

Bereits heute werden im oberflächennahen Grundwasser unter landwirtschaftlich genutzten Böden tendenziell höhere Urangehalte festgestellt als unter forstlich genutzten Böden. Dies birgt die Gefahr einer kontinuierlichen Anreicherung von Uran aus Düngemitteln im Grundwasser. Die jährliche Uranmenge, die in Deutschland in den letzten zehn Jahren durchschnittlich mit Phosphatdüngern ausgebracht wurde (167 Tonnen pro Jahr), könnte langfristig zu einer kostenintensiveren Trinkwasseraufbereitung führen.

Da die mineralische Phosphordüngung die einzige relevante flächenhafte Eintragsquelle für Uran darstellt, ist eine allgemeingültige Rechtswertsetzung im Bodenschutzrecht, beispielsweise durch Vorsorgewerte, nicht zielführend. Stattdessen empfiehlt sich eine Begrenzung der Fracht und Konzentration von Uran im Düngemittelrecht.

Empfehlungen der KBU

Die KBU spricht sich für folgende Maßnahmen aus:

  • Der Urangehalt in Phosphatdüngern sollte in der Düngemittel-Verordnung analog zu Cadmium geregelt werden. Dies beinhaltet eine Kennzeichnung ab 20 mg Uran je kg P2O5 und einen Grenzwert von 50 mg Uran je kg P2O5.
  • Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um eine europäische Regelung für Cadmium- und Urangehalte in Düngemitteln zu etablieren.

04.10.2012

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