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Förderung für Gehörschutz und Ergonomie im Gartenbau

Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft fördert Mitgliedsbetriebe mit bis zu 500 Euro für aktiven Gehörschutz und ergonomische Hilfsmittel. Ziel ist die Lärmprävention und die Gestaltung altersgerechter Arbeitsplätze, um die Auswirkungen des demografischen Wandels abzumildern.

Hintergrund und Ziele der Fördermaßnahmen

Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe mit Zuschüssen von bis zu 500 Euro. Diese Förderung ist für die Anschaffung von aktivem Gehörschutz und ergonomischen Hilfsmitteln am Arbeitsplatz vorgesehen.

Ziel der Förderung für aktiven Gehörschutz ist die Lärmprävention. Lärm am Arbeitsplatz ist ein relevanter Faktor bei angezeigten Berufskrankheiten. Die Berufsgenossenschaft möchte zudem, dass Arbeitsplätze und -vorgänge so gestaltet werden, dass sie über lange Zeit und in jedem Alter bewältigt werden können. Die Bezuschussung ergonomischer Hilfsmittel soll hierbei helfen, die Auswirkungen des demografischen Wandels in den Betrieben abzumildern.

Bedeutung der Maßnahmen

Wenn wir durch die Zuschüsse nur bei einem Versicherten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit verhindern können, haben wir schon Gewinn gemacht, sowohl aus menschlicher Sicht als auch finanziell.

Dies betonte Axel-Werner Pürkner, alternierender Vorstandsvorsitzender der Berufsgenossenschaft, auf der GaLaBau in Nürnberg. Er äußerte die Erwartung, dass solche Maßnahmen auch zukünftig unter der Regie des neuen Bundesträgers fortgeführt werden.

Antragsverfahren für Zuschüsse

Aktiver Gehörschutz und ergonomische Hilfsmittel werden zu 50 Prozent der Kosten bezuschusst, wobei der maximale Zuschuss 500 Euro pro Betrieb beträgt. Mitgliedsbetriebe können die Förderung formlos per Fax unter 0561 928-2304 bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft beantragen. Für den Antrag sind folgende Informationen erforderlich:

  • Genaue Produktinformationen (Artikel, Hersteller, Typ)
  • Einsatzbereich des Produkts
  • Angabe des Arbeitsbereichs oder der Tätigkeit

Nach Eingang dieser Angaben wird zeitnah über die Förderfähigkeit und die Höhe des Zuschusses entschieden.

20.09.2012

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