Erweiterter Zugang zu Liquiditätshilfedarlehen für den Gartenbau
Unternehmen können diese Darlehen in Anspruch nehmen, wenn sie ihrer Hausbank einen deutlichen Ergebnisrückgang nachweisen, der durch Kostensteigerungen und erwartete Umsatzeinbußen verursacht wurde. Eine wesentliche Voraussetzung ist ein Rückgang von mindestens 30 Prozent im betroffenen Betriebszweig. Die Förderung richtet sich an Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, wozu Betriebe der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus zählen, unabhängig von ihrer Rechtsform oder steuerlichen Einkunftsart.
Betriebe mit gartenbaulicher Freilandproduktion, wie beispielsweise von Stauden, anderen Zierpflanzen oder Gehölzen, können entsprechende Anträge stellen. Die Liquiditätshilfe dient der Finanzierung von Betriebsmitteln und anderen notwendigen betrieblichen Ausgaben. Auch der Kapitaldienst für bestehende Darlehen kann aus diesen Mitteln bedient werden. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten können finanziert werden, wobei im Einzelfall auch höhere Beträge refinanziert werden können. Der Darlehenshöchstbetrag kann durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt sein.