Die Grüne Stadt

Startschuss für Landesgartenschauen mit neuem Vergabeverfahren

Die Ausschreibung für die bayerischen Landesgartenschauen der Jahre 2024, 2025 und 2026 hat begonnen. Erstmals kommt dabei ein neues Vergabeverfahren zum Einsatz, das Kommunen mehr Flexibilität bietet und die Bürgerbeteiligung stärkt.

Neues Vergabeverfahren für mehr Flexibilität und Bürgerbeteiligung

Die Ausschreibung für die bayerischen Landesgartenschauen der Jahre 2024, 2025 und 2026 hat begonnen. Erstmals kommt dabei ein neues Vergabeverfahren zum Einsatz. Dies teilte die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf in München mit und warb bei den Kommunen für eine Teilnahme.

Gartenschauen sind Investitionen in die Zukunft. Gartenschauen bringen Grünflächen direkt in die Städte. Das steigert die Lebensqualität der Menschen und die Attraktivität einer Kommune. Dieser Mehrwert wird vom Freistaat finanziell stark unterstützt. Eine Gartenschau kann nur mit Unterstützung der Bürger erfolgreich ausgerichtet werden. Das neue Vergabeverfahren setzt auf eine frühzeitige und intensive Einbindung der Bürger vor Ort und ermöglicht Kommunen eine flexiblere Gestaltung der Gartenschau.

Unter dem Format Bayerische Landesgartenschau können Kommunen künftig Geländegröße und Ausstellungsdauer individueller festlegen. Die Durchführungsdauer kann zwischen mindestens 12 und höchstens 24 Wochen selbst bestimmt werden.

Die Schaffung dauerhafter Grün- und Erholungsanlagen im Rahmen einer Gartenschau wird vom Freistaat aktuell mit bis zu 3,6 Millionen Euro gefördert. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Bayerischen Landtags über das Haushaltsgesetz soll die maximale Förderung ab 2022 auf bis zu 5 Millionen Euro erhöht werden. Für Kommunen in strukturschwachen Gebieten, die innerhalb der Gebietskulisse Raum mit besonderem Handlungsbedarf in Bayern liegen, soll ab dem Jahr 2022 der Fördersatz um weitere 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten angehoben werden.

Zweistufiges Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren ist in zwei Schritte unterteilt. In einer ersten Phase werden umfassende Beratungsgespräche geführt. Erst in der sich daran anschließenden zweiten Phase ist eine offizielle Bewerbung mit konkreter Konzepterstellung erforderlich. Dies ermöglicht interessierten Kommunen, Ideen zu Gartenschauen ohne ein kostenintensives ausgearbeitetes Konzept zu verfolgen.

Bürger, regionale Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft, Landwirtschaft und Umwelt sollen in einem frühen Stadium der Planungen eingebunden werden. Die Gesellschaft zur Förderung der Bayerischen Landesgartenschauen mbH steht interessierten Kommunen beratend zur Seite und unterstützt diese von den ersten Beratungsgesprächen bis zur Abgabe einer offiziellen Bewerbung.

Die Frist für die kommunale Interessensbekundung ist der 30. November 2017. Alle vorgeschalteten Beratungsgespräche müssen bis zum 31. Januar 2018 abgeschlossen sein. Abgabeschluss der offiziellen Bewerbungsunterlagen für das Zuschlagsverfahren ist der 29. Juni 2018. Interessierte Kommunen können sich ab sofort bei der Gesellschaft zur Förderung der Bayerischen Landesgartenschauen mbH melden.

Durch Landesgartenschauen und Regionalgartenschauen wurden in Bayern bislang rund 460 Hektar Grünflächen neu geschaffen. Das Bayerische Umweltministerium hat seit 1980 Landes- und Regionalgartenschauen mit insgesamt etwa 67 Millionen Euro unterstützt. Rund 23 Millionen Gäste haben die Gartenschauen besucht. Die Ausschreibungsunterlagen stehen ab Mittwoch zum Download zur Verfügung.

03.10.2017

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (STMUV)

Rosenkavalierplatz 2
81925München
Deutschland

Tel.:+49 89 9214-00
Fax:+49 89 9214-2266

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