Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse durch i-Kfz
Die Umsetzung der neuen Regelungen obliegt den Ländern. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die daraus resultierenden Einsparungen in Form von geringeren Gebühren an Bürger und Unternehmen weiterzugeben.
Germany goes digital: Mit der vierten Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz erreichen wir einen Meilenstein für die digitale Verwaltung in Deutschland. Die Fahrzeugzulassung wird einfacher, schneller und günstiger. Die Bürgerinnen und Bürger können ihr Auto bequem vom Sofa aus zulassen und sofort losfahren.
Der Bund hat den rechtlichen Rahmen geschaffen. Nun liegt es an den Ländern und den Zulassungsbehörden, auf das vollautomatisierte System umzustellen. Das BMDV unterstützt diesen Prozess. Die Echtzeit-Zulassung ist zum Start bereits in den meisten Zulassungsbehörden verfügbar. Auch für Großkunden wie Autohäuser und Versicherer beginnt die Umstellung auf vollelektronische Verfahren, die sukzessive flächendeckend ausgerollt werden sollen.
Die neuen digitalen Zulassungsverfahren ermöglichen das An-, Um- und Abmelden von Fahrzeugen in Echtzeit.
Sofortige Inbetriebnahme und digitale Abwicklung für alle
Bei einer Zulassung kann das Fahrzeug sofort in Betrieb genommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sind, ein Ausdruck des digitalen Zulassungsbescheides mitgeführt wird und der vorläufige Zulassungsnachweis gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt ist. Das Fahrzeug darf unter diesen Bedingungen zehn Tage ohne Plaketten und amtliche Dokumente am Straßenverkehr teilnehmen. Die Zulassungsbehörde versendet die erforderlichen Unterlagen nach dem digitalen Verfahren postalisch.
Erstmals können auch juristische Personen die digitale Zulassung nutzen. Dies ist über die Portale der Zulassungsbehörden oder über die Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) möglich. Die Großkundenschnittstelle erlaubt es registrierten Großkunden, Anträge im Massenverfahren vollelektronisch für sich und Dritte abzuwickeln.
Antragstellung über Dritte und weitere Digitalisierungsschritte
Zukünftig ist eine Antragstellung auch über Autohäuser, Versicherer oder andere Vermittler möglich. Die Anträge werden über das KBA an das Portal der zuständigen Zulassungsbehörde weitergeleitet und automatisiert bearbeitet. In der Startphase ist dieser Service noch nicht für alle Zulassungsbehörden verfügbar, die Kapazitäten werden jedoch kontinuierlich erweitert. Ziel ist es, dass bundesweit alle Zulassungsbehörden diesen Weg für Großkunden und deren Auftraggeber vollautomatisiert anbieten können. Das BMDV engagiert sich hierfür gemeinsam mit Kommunen, Ländern und Wirtschaftsverbänden.
Das BMDV arbeitet zudem daran, verbleibende Medienbrüche zu beseitigen, indem beispielsweise papiergebundene Fahrzeugdokumente digitalisiert werden.
