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Umweltschädliche Subventionen: Milliardenbelastung für Klima und Haushalte

Eine UBA-Studie zeigt, dass der Abbau umweltschädlicher Subventionen dem Staat Milliarden Mehreinnahmen sichern könnte. Diese Subventionen belasten Klima und Haushalte, während sie klimafreundliche Entwicklungen behindern. Ein zügiger Abbau ist für den Klimaschutz unerlässlich.

UBA-Studie deckt finanzielle und ökologische Belastungen auf

Der Abbau von Steuervergünstigungen für Pkw- und Agrardiesel, die private Nutzung fossiler Dienstwagen sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge und die Entfernungspauschale könnte dem Staat Mehreinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich sichern. Dies geht aus einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) hervor, die umweltschädliche Subventionen im Jahr 2018 analysiert.

Ein Teil dieser Subventionen lässt sich national abschaffen. Weitere zwölf Milliarden Euro entfallen auf Steuervergünstigungen für Kerosin und die Mehrwertsteuerbefreiung internationaler Flüge, deren Abschaffung auf europäischer Ebene erfolgen müsste.

Es ist paradox, wenn der Staat mit vielen Milliarden den Klimaschutz fördert und gleichzeitig klimaschädliche Produktions- und Verhaltensweisen subventioniert. Beim Klimaschutz rennt uns die Zeit davon. Deshalb ist es wichtig, beim Abbau umweltschädlicher Subventionen zügig voranzukommen.

Betont UBA-Präsident Dirk Messner. Der Abbau würde öffentliche Haushalte entlasten und klimagerechte Investitionen ermöglichen, die mit Augenmaß für soziale und wirtschaftliche Folgen umgesetzt werden müssten.

Schwerpunkte der Subventionen und ihre Auswirkungen

Im Jahr 2018 entfiel nahezu die Hälfte der vom UBA identifizierten umweltschädlichen Subventionen auf den Verkehrsbereich (47 Prozent). Weitere 39 Prozent betrafen die Energiebereitstellung und -nutzung, neun Prozent die Land- und Forstwirtschaft sowie fünf Prozent das Bau- und Wohnungswesen. Die tatsächliche Summe übersteigt die für 2018 geschätzten 65,4 Milliarden Euro, da nicht alle Subventionen quantifiziert werden konnten und sich die Studie vor allem auf die Bundesebene konzentriert.

Umweltschädliche Subventionen behindern die Entwicklung und Marktdurchdringung umweltfreundlicher Produkte und gefährden Umwelt- und Klimaziele. Sie verteuern zudem Umwelt- und Klimaschutz, da der Staat verstärkt fördern muss, wenn er parallel klimaschädliche Produkte und Verfahren subventioniert.

Derzeit werden ökonomische Anreize in gegensätzliche Richtungen gesetzt – mal für, mal gegen den Umwelt- und Klimaschutz. Ein Beispiel ist das unsinnige Nebeneinander von Dieselprivileg für Verbrenner und Kaufprämien für Elektroautos.

So Messner.

Geringe Fortschritte und Handlungsbedarf

Seit der letzten Schätzung im Jahr 2012 gab es nur geringe Fortschritte beim Abbau umweltschädlicher Subventionen. Während einzelne Subventionen wie die Hilfen für die Steinkohleförderung ausliefen, wurden gleichzeitig neue eingeführt. Im Verkehrsbereich stiegen die Subventionen von 28,6 Milliarden Euro im Jahr 2012 auf 30,8 Milliarden Euro im Jahr 2018. Dies steht im Widerspruch zur gleichzeitigen Aufstockung der Förderprogramme für Klima- und Umweltschutz.

Rund 90 Prozent der analysierten Subventionen wirken klimaschädlich und beeinträchtigen häufig zugleich Luftqualität, Gesundheit und Rohstoffverbrauch. Das ausgewiesene Subventionsvolumen von 65,4 Milliarden Euro ist nicht identisch mit dem zusätzlich verfügbaren Finanzierungsspielraum bei einem Abbau. Höhere Steuern können zu umweltpolitisch erwünschten Verhaltensänderungen führen, die das Steueraufkommen reduzieren.

Ein Beispiel ist der Energiesteuersatz auf Diesel: Steigt dieser, erhöht sich der Anreiz, Sprit zu sparen oder auf ein Elektrofahrzeug umzusteigen. Häufig empfiehlt sich daher ein schrittweiser Abbau von Subventionen, da die Mittel nicht sofort vollständig zur Verfügung stehen. Zudem sind flankierende Maßnahmen notwendig, um soziale und wirtschaftliche Belastungen abzufedern.

Nationale und europäische Perspektiven

Einige zentrale Subventionen lassen sich nur teilweise national abbauen, etwa die Kerosinsteuerbefreiung für inner- und außereuropäische Flüge. Die aktuellen Pläne der EU-Kommission sehen vor, Luft- und Schifffahrt schrittweise in die Energiebesteuerung einzubeziehen sowie Diesel und Benzin einheitlich nach ihrem Energiegehalt zu besteuern.

Die Bundesregierung sollte diesen Rückenwind aus Brüssel nutzen und sich für einen ambitionierten Abbau umweltschädlicher Subventionen auf EU-Ebene einsetzen.

Fordert Messner.

Sozial-ökologische Neuausrichtung der Subventionspolitik

Internationale Vereinbarungen zur CO₂-Bepreisung oder CO₂-Grenzausgleichsmechanismen könnten Subventionen überflüssig machen, die bislang heimische Industrien vor Umweltdumping schützen. Die UBA-Studie enthält zahlreiche Reformvorschläge. Im Wohnungswesen, bei energiebezogenen Subventionen für die Wirtschaft oder in der Landwirtschaft geht es nicht primär um eine Reduzierung des Gesamtvolumens, sondern um eine Umgestaltung hin zu einer sozial-ökologischen Transformation.

In manchen Fällen ist der Abbau umweltschädlicher Subventionen sinnvoll, weil sie ineffizient sind und ihre ursprünglichen Förderziele verloren haben, etwa die geringere Energiesteuer für Agrardiesel oder die Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge. In anderen Fällen ist der Abbau auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit geboten, wie bei der privaten Nutzung von Dienstwagen, die der Staat mit mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr subventioniert.

Davon profitieren überwiegend Haushalte mit hohen Einkommen. Diese Subvention ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch sozial ungerecht.

So Messner.

Leitlinien für eine umweltorientierte Subventionspolitik

Freiwerdende Mittel aus dem Abbau umweltschädlicher Subventionen sollten genutzt werden, um Unternehmen beim Umstieg auf treibhausgasneutrale Produktionsweisen zu unterstützen und private Haushalte zu entlasten. Bei der Reform der Entfernungspauschale seien etwa Härtefallregelungen für Fernpendler und ein massiver Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs – insbesondere im ländlichen Raum – erforderlich.

Auch der vom UBA empfohlene Abbau der niedrigen Mehrwertsteuer auf Fleisch und andere tierische Produkte müsse sozial flankiert werden. Denkbar sei eine umfassende Reform der Mehrwertsteuer, die an anderer Stelle entlastet, etwa durch niedrigere Steuersätze auf Obst, Gemüse und pflanzliche Nahrungsmittel sowie durch günstige Bus- und Bahntickets.

Um den Abbau umweltschädlicher Subventionen künftig systematisch zu gestalten, empfiehlt die UBA-Studie einen verbindlichen „Umweltcheck“ für alle Subventionen. Grundsätzlich sollten nur noch solche Förderungen gewährt werden, die mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar sind und keine umweltfreundlicheren Alternativen verdrängen.

28.10.2021

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