Branchenverbände

Einigung auf Risikoausgleichsrücklage für Gartenbau und Landwirtschaft

CDU, CSU und SPD haben sich auf die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für Gartenbau- und Landwirtschaftsbetriebe geeinigt. Diese soll Witterungseinflüsse abfedern und in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden.

Steuerfreie Rücklagen zur Abfederung von Witterungseinflüssen

Die Verhandlungspartner von CDU, CSU und SPD haben sich in Fragen der künftigen Agrarpolitik geeinigt. Vertreter der Arbeitsgruppe Agrar/Umwelt sprachen sich am Freitag, den 8. November, für die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für Betriebe des Gartenbaus und der Landwirtschaft aus. Diese soll in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden.

Ziel ist es, den Betrieben die Bildung steuerfreier Rücklagen zu ermöglichen. Diese Rücklagen könnten in Jahren mit erheblichen Einbußen durch Witterungseinflüsse genutzt werden. Die SPD ergänzt diese Einigung mit dem Hinweis, dass die Steuergrundlage nicht vernichtet werden darf. Eine steuerliche Entlastung soll demnach nur im Jahr des Ereignisses erfolgen und in den Folgejahren nicht mehr gelten.

Da es sich um eine Steuerangelegenheit handelt, muss der Vorschlag der Agrar-Arbeitsgruppe noch von der Arbeitsgruppe Finanzen gebilligt werden. Dort sollen dann auch genauere finanztechnische Details zur Ausgestaltung festgelegt werden.

Zentralverband Gartenbau begrüßt Entscheidung

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die Entscheidung zur Schaffung einer Risikoausgleichsrücklage. Er sieht darin eine Bestätigung einer seiner Kernforderungen an die Politik.

Betrachtet man allein die extremen Witterungsverläufe der letzten beiden Jahre – Starkfröste, Sturm, Starkregen, Hochwasser, Hagel – ist es zu beträchtlichen Produktions- bzw. Absatzverlusten im deutschen Gartenbau gekommen, die zu erheblichen finanziellen Belastungen einzelner Betriebe, insbesondere in der Liquiditätsausstattung, geführt haben. Diese Ereignisse sind dem unternehmerischen Einfluss entzogen und bedürfen wegen ihrer Unvorhersehbarkeit einer ausreichenden finanziellen unternehmerischen Vorsorge. Gleiches gilt für das Wirken von Quarantäneschädlingen, die nicht nur den Pflanzenbestand zerstören können, sondern deren Auftreten in und um einen Baumschul- oder anderen Betrieb des Gartenbaus auch ein amtlich veranlasstes Handelsverbot mit sich bringt, die die Betriebe in eine unvorhersehbare Notlage bringen. Eine Risikoausgleichsrücklage für gartenbauliche Betriebe war daher längst überfällig.

12.11.2013

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