Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen im Detail
Im Oktober 2021 verzeichneten die deutschen Amtsgerichte 1.056 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Dies entspricht einem Rückgang von 2,7 % im Vergleich zum Oktober 2020. Gegenüber dem Oktober 2019, also vor der Corona-Krise, lag die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2021 sogar um 33,7 % niedriger.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus diesen Verfahren beliefen sich im Oktober 2021 auf knapp 1,0 Milliarden Euro, während sie im Oktober 2020 noch bei etwa 2,1 Milliarden Euro lagen.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen wurden im Baugewerbe registriert, mit 193 Fällen. Dies stellt einen Anstieg von 13,5 % gegenüber den 170 Fällen im Oktober 2020 dar. Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) gab es 160 Verfahren, was einer Zunahme von 19,4 % gegenüber 134 Verfahren im Oktober 2020 entspricht. Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, zu denen unter anderem die Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Reisebüros, Wach- und Sicherheitsdienste sowie die Reinigung von Gebäuden zählen, wurden 119 Insolvenzen gemeldet. Dies bedeutet einen Rückgang von 11,2 % gegenüber 134 Fällen im Oktober 2020.
Sonderregelungen beeinflussen Insolvenzgeschehen
Das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 war von verschiedenen Sonderregelungen geprägt. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung staatlicher Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingeführt.
Zusätzlich ist die Insolvenzantragspflicht bis maximal 31. Januar 2022 ausgesetzt, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021 beruht.
Entwicklung der Regelinsolvenzverfahren und Verbraucherinsolvenzen
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren, die Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen geben, stieg im Dezember 2021 nach vorläufigen Angaben um 18,0 % gegenüber November 2021. Bereits im Vormonat gab es einen deutlichen Anstieg von 43,8 % im November 2021 gegenüber Oktober 2021. Im Vergleich zu Dezember 2020 lag die Zahl um 24,8 % höher, wobei damals die Antragspflicht noch vollumfänglich ausgesetzt war.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im Oktober 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat mehr als verdreifacht. Insgesamt stellten 5.981 Verbraucher einen Insolvenzantrag, was einem Anstieg von 222,1 % gegenüber Oktober 2020 entspricht. Dieser starke Anstieg ist auf ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zurückzuführen. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren und ermöglicht Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang. Es wird angenommen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zurückhielten, um von dieser Neuregelung zu profitieren. Gegenüber Oktober 2019, vor Beginn der Corona-Pandemie, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2021 um 13,5 %.
Definition von Regelinsolvenzverfahren
Die Insolvenzstatistik erfasst keine Unternehmensschließungen, die aus anderen Gründen als einer Insolvenzantragspflicht erfolgen. Etwa 30 % der Insolvenzverfahren in Deutschland sind Regelinsolvenzverfahren. Dazu zählen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen, die rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren ausmachen. Das Regelinsolvenzverfahren findet auch Anwendung bei wirtschaftlich tätigen Personen. Hierzu gehören persönlich haftende Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.
