Appell an den Bundestag zur Sicherung des Obstbaumhandels
Der Bund deutscher Baumschulen, der BUND, der NABU, der Pomologen-Verein und weitere Institutionen haben in einem gemeinsamen Schreiben an den Agrarausschuss des Deutschen Bundestages appelliert, das neue Saatgutverkehrsgesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden. Dies soll die Vermarktungsfähigkeit von Obstbäumen aus Deutschland gewährleisten.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die die Mitgliedstaaten zur Führung eines EU-weiten Registers für Obstsorten verpflichtet. Ab dem 1. Januar 2017 dürfen nur noch Sorten gehandelt werden, die in diesem Register aufgeführt sind. Die Verbände fordern die Schaffung der nationalen Gesetzesgrundlage noch in diesem Jahr.
Nur wenn das sichergestellt ist, können unsere Baumschulen ab dem 01. Januar 2017 ihre Obstgehölze EU-weit handeln. Anderenfalls droht ein immenser wirtschaftlicher Schaden.
Dies erklärte Markus Guhl, Hauptgeschäftsführer des Bundes deutscher Baumschulen. Es wird erwartet, dass Deutschland etwa 17.000 Obstsorten in das Register überführen muss.
Dies ist eine Herkulesaufgabe für die Wirtschaft und die Verwaltung. Wir müssen die Sorten an die Behörden nicht nur melden, sondern auch beschreiben. In der Kürze der Zeit bis zum Jahreswechsel ist dies gar nicht zu schaffen. Wirtschaft und Bundesverwaltung sind alleine personell dazu nicht in der Lage.
Die Unterzeichner des Briefes fordern die Bundestagsabgeordneten daher auf, notwendige Personalmittel in der Bundesverwaltung bereitzustellen, um die Beschreibung und Anerkennung der Sorten zeitnah zu ermöglichen. Trotz dieser Herausforderung zeigte sich Guhl zufrieden darüber, dass die Beschreibung der Sorten, anders als die Meldung, auch im Jahr 2017 erfolgen kann.
Wir haben uns bei einem Runden Tisch mit dem Bundessortenamt darauf verständigt, dass vorübergehend die bloße Meldung der Sorten in das neue Sortenregister ausreicht, um die Handelsfähigkeit der Obstgehölze ab dem 01. Januar nächsten Jahres sicherzustellen. Das verschafft uns zunächst einmal Luft, um in den nächsten Monaten mit vereinten Kräften an die Sortenbeschreibungen heranzugehen.
Man sei dem Bund für diese pragmatische Lösung dankbar. Die Verabschiedung des neuen Saatgutverkehrsgesetzes sei jedoch die Voraussetzung für diesen praktikablen Lösungsansatz.
