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Gefahr durch Eisplatten: Lkw-Fahrer in der Verantwortung

Herabfallende Eisplatten von Lkw-Dächern bergen erhebliche Risiken für den Straßenverkehr. Der ADAC betont die Pflicht der Lkw-Fahrer zur Entfernung dieser Eisplatten. Bei Schäden durch herabfallendes Eis haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters. Zeugen und Beweismittel sind entscheidend. Autofahrer sollten ausreichend Sicherheitsabstand halten und Lkw-Fahrer die bundesweiten Räumstellen nutzen.

Verantwortung und Risiken durch Eisplatten auf Lkw-Dächern

Herabfallende Eisplatten von Lkw-Dächern stellen ein erhebliches Risiko für den nachfolgenden Verkehr dar. Der ADAC weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Verantwortung für die Entfernung dieser Eisplatten bei jedem Lkw-Fahrer selbst liegt.

Entsteht durch herabfallendes Eis ein Schaden an einem nachfolgenden Fahrzeug, kann sich der Geschädigte an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters wenden. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass die Eisplatten tatsächlich von dem betreffenden Fahrzeug stammten. Der ADAC empfiehlt daher, Zeugen zu notieren und Beweismittel zu sichern.

Sollte der Verursacher aufgrund fehlender Kennzeichen nicht mehr ermittelbar sein, bleibt dem Geschädigten lediglich die Möglichkeit, den Fahrzeugschaden über die eigene Vollkaskoversicherung regulieren zu lassen.

Autofahrern, die hinter einem offensichtlich unzureichend geräumten Lkw fahren, rät der ADAC, einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten. Dies dient der Vorsorge, da jederzeit mit dem Lösen von Eisplatten gerechnet werden muss.

Da die meisten Lkw über Nacht nicht in Hallen abgestellt werden können, um Eisbildung zu verhindern, wurden bundesweit auf Autohöfen und Raststätten spezielle Räumstellen für Lkw-Dächer eingerichtet. Diese Einrichtungen ermöglichen es den Fahrern, ihre Fahrzeuge gefahrlos zu enteisen. Der ADAC appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Lkw-Fahrer, dieses Angebot aktiv zu nutzen.

25.11.2013

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