Regionale Verteilung und Genehmigungspraxis der Neuanpflanzungen
Allein in Rheinhessen genehmigte die BLE im Jahr 2022 rund 181 Hektar zusätzliche Rebfläche. Rheinhessen ist das größte Weinanbaugebiet Deutschlands, wo laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2021 auf 27.159 Hektar Keltertrauben angebaut wurden. Die Pfalz folgt mit 23.759 Hektar Anbaufläche, hier wurden rund 21 Hektar neue Rebflächen bewilligt.
Im Antragszeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar gingen 3.018 gültige Anträge für Neuanpflanzungen bei der BLE ein, von denen 2.899 genehmigt wurden. 104 Genehmigungen über insgesamt rund 20 Hektar wurden innerhalb der Monatsfrist zurückgegeben, da die genehmigte Fläche weniger als 50 Prozent der beantragten Fläche betrug.
Die Verteilung der genehmigten Flächen auf die Bundesländer im Jahr 2022 stellte sich wie folgt dar:
- Rheinland-Pfalz: 208,42 Hektar
- Baden-Württemberg: 17,58 Hektar
- Bayern: 15,59 Hektar
- Mecklenburg-Vorpommern: 12,63 Hektar
- Sachsen-Anhalt: 8,03 Hektar
- Niedersachsen: 6,87 Hektar
- Brandenburg: 5,67 Hektar
- Schleswig-Holstein: 4,38 Hektar
- Thüringen: 3,61 Hektar
- Nordrhein-Westfalen: 3,26 Hektar
- Saarland: 2,33 Hektar
- Sachsen: 0,64 Hektar
- Hessen: 0,61 Hektar
- Gesamt: 289,62 Hektar
Unterteilt nach Anbauregionen mit geschütztem Ursprung (g.U.) ergaben sich 2022 folgende neue Rebflächen:
- Anbaugebiet Rheinhessen (g.U.): 181,03 Hektar
- Anbaugebiet Pfalz (g.U.): 20,5 Hektar
- Anbaugebiet Württemberg (g.U.): 10,36 Hektar
- Anbaugebiet Franken (g.U.): 8,49 Hektar
- Anbaugebiet Saale-Unstrut (g.U.): 6,87 Hektar
- Anbaugebiet Baden (g.U.): 6,11 Hektar
- Anbaugebiet Nahe (g.U.): 3,43 Hektar
- Anbaugebiet Mosel (g.U.): 2,79 Hektar
- Anbaugebiet Sachsen (g.U.): 1,58 Hektar
- Anbaugebiet Mittelrhein (g.U.): 0,59 Hektar
- Anbaugebiet Rheingau (g.U.): 0,19 Hektar
- Anbaugebiet Ahr (g.U.): 0,13 Hektar
- Gesamt: 242,07 Hektar
Weitere rund 48 Hektar entfielen auf Landweingebiete und Gebiete ohne geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.).
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Rebanbau in Deutschland
Nach dem Weingesetz dürfen in Deutschland jährlich maximal 0,3 Prozent der bepflanzten Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden. Diese Regelung dient der Erhaltung des Marktgleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage. Stichtag für die Berechnung ist jeweils der 31. Juli.
Die Zuteilung zusätzlicher Anbauflächen richtet sich primär nach der Lage der beantragten Flächen. Flächen mit über 30 Prozent Hanglage erhalten die höchste Priorität, gefolgt von Flächen mit einer Hangneigung zwischen 15 und 30 Prozent. Antragsteller, die weniger als 50 Prozent der beantragten Fläche zugesprochen bekommen, haben die Möglichkeit, die genehmigte Fläche innerhalb eines Monats zurückzugeben.
