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Rechtssichere Zulassung für Dipel ES im GaLaBau

Der BGL begrüßt die Zulassung von Dipel ES als Biozid für den GaLaBau. Diese Entscheidung ist wichtig für den Gesundheitsschutz und ermöglicht die effektive Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, bevor dieser Brennhaare ausbildet.

Bedeutung der Zulassung für den Gesundheitsschutz

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) begrüßt die rechtssichere Zulassung für den Einsatz von Dipel ES als Biozid. Eiko Leitsch, Vizepräsident des BGL, betont die Bedeutung dieser Entscheidung für den Gesundheitsschutz.

Auf diesen Zulassungsbescheid für den Einsatz von Dipel ES als Biozid haben unsere Baumpflegebetriebe, die mit ihren Fachkräften den Eichenprozessionsspinner in vielen betroffenen Städten bekämpfen, lange gewartet. Jetzt kann die Bekämpfung richtig losgehen, bevor die Schädlinge erneut ihre Brennhaare ausbilden, denn diese können beim Menschen starke Hautreaktionen auslösen.

Dipel ES erhielt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine vorläufige Zulassung gemäß § 12c Absatz 1 Chemikaliengesetz als Biozid. Diese vorläufige Zulassung ist bis zum 30. April 2016 gültig.

Anwendungsbereiche von Dipel ES

Die Zulassung von Dipel ES umfasst folgende Bereiche:

  • Flächen für die Allgemeinheit und private Grundstücke mit hohem Baumbestand
  • Alleen
  • Waldränder angrenzend an Siedlungsbereiche

Diese Regelung ermöglicht eine breite Anwendung bei der Bekämpfung von Schmetterlingsraupen, zu denen auch der Eichenprozessionsspinner gehört. Baumpflegebetriebe setzen hierfür vorzugsweise Spritzgeräte vom Boden aus ein.

Der GaLaBau hat sich frühzeitig für eine spezifische, umweltverträgliche und kostengünstige Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners eingesetzt, um den Schutz der Bürger zu gewährleisten. Die nun erfolgte Zulassung ermöglicht die Umsetzung der vom BGL-Arbeitskreis Baumpflege entwickelten Strategie zur Schädlingsbekämpfung.

30.04.2013

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