Sicherer Start in die Ausbildung: Die Rolle der BG BAU
Zehntausende junge Menschen beginnen in den kommenden Wochen ihre Ausbildung. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) stellt Unternehmen des Baugewerbes und baunaher Dienstleistungen eine überarbeitete Checkliste zur Einstellung von Auszubildenden zur Verfügung. Diese soll den Betrieben helfen, den Arbeitsschutz vom ersten Tag an zu gewährleisten.
Der Übergang von der Schule in ein Ausbildungsverhältnis markiert für viele junge Menschen einen neuen Lebensabschnitt. Besonders in der Bauwirtschaft sind umfassende Informationen und Aufklärung zum Arbeitsschutz entscheidend für einen erfolgreichen Start. Die BG BAU richtet sich mit der Checkliste insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen.
Der Kurzcheck mit dem Titel „So starten Ihre Auszubildenden erfolgreich!“ enthält allgemeine Ratschläge wie die schriftliche und mündliche Information über betriebliche Regeln oder die Benennung eines Mentors. Darüber hinaus werden konkrete Hinweise zum Arbeitsschutz gegeben.
Dazu zählen die Durchführung einer Erstunterweisung, die Themen wie Erste Hilfe und Rettungswege abdeckt, das Angebot einer arbeitsmedizinischen Erstuntersuchung sowie die Übergabe und Unterweisung in die persönliche Schutzausrüstung.
Gerade beim letzten Punkt ist es wichtig, den Jugendlichen von Anfang an mitzugeben, auf welche Details es bei der Schutzausrüstung ankommt: Ob Schutzhelm, S3-Sicherheitsschuhe, Auffanggurt, Schutzbrille, Gehörschutz oder Schutzhandschuhe – sie alle sind nicht nur sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit `wir vom Bau´, sie sind Lebensretter und es kommt darauf an, sie richtig zu verwenden.
Dies betont Frank Werner, stellvertretender Hauptabteilungsleiter Prävention der BG BAU. Er ergänzt, dass die Verankerung des Arbeitsschutzes in der Ausbildung und im Berufsleben ein zentrales Anliegen der Berufsgenossenschaft ist.
So führen wir auch im neuen Ausbildungsjahr bundesweit Lärmschutz-Tage und UV-Aktionstage zum Sonnenschutz in überbetrieblichen Ausbildungszentren durch. Dabei sorgen unsere Präventionsberaterinnen und -berater gemeinsam mit den Aufsichtspersonen für Information und Aufklärung von tausenden Auszubildenden.
Grundsätzlich sind alle in Deutschland beschäftigten Personen automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies gilt auch für Auszubildende, ohne dass ein separater Versicherungsvertrag abgeschlossen oder namentliche Angaben gemacht werden müssen. Arbeitsschutz gilt für alle Mitarbeitenden gleichermaßen.
Eine Besonderheit bei Auszubildenden ist der Jugendschutz, dessen zusätzliche Regeln beachtet werden müssen, da viele Berufsanfänger unter 18 Jahre alt sind.
Neben der Checkliste bietet die BG BAU weitere Services an, die den Ausbildungsstart erleichtern sollen. Dazu gehört die Bausteine-App, die vor Ort auf dem Smartphone leicht verständliche Arbeitsschutzregeln bereitstellt. Auch über ihre Social-Media-Kanäle auf Facebook, YouTube und Instagram vermittelt die BG BAU Arbeitsschutzthemen durch Videos, interaktive Lernmodule und virtuelle Baustellenbegehungen.
