Bürokratie und Kosten: Die Sicht des ZVG
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) unterstützt die Kritik von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier an der geplanten Kassenbon-Pflicht. Bereits im Jahr 2016 hatte der ZVG den Gesetzentwurf zur Belegpflicht beanstandet. Die im parlamentarischen Verfahren erweiterte Pflicht zur Belegausgabe wird nach Ansicht des Verbandes zu einem erheblichen Mehraufwand an Bürokratie und Kosten für Gartenbaubetriebe führen.
Reiner Höpken, Vorsitzender des Bundesverbandes Einzelhandelsgärtner, äußerte sich kritisch zur Notwendigkeit, für jeden kleinen Einkauf im gärtnerischen Fachhandel einen Kassenbon ausdrucken zu müssen, selbst wenn der Kunde dies nicht wünscht oder explizit darauf verzichtet. Er argumentiert, dass die meisten Bons ohnehin im Müll landen, ohne dass Kunden die Buchungen überprüfen. Dies zeige, dass eine Belegausgabepflicht nicht zur Betrugsverhinderung beitrage.
Kassen, die mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sind, registrieren alle Transaktionen manipulationssicher. Diese Aufzeichnungen können nicht spurlos gelöscht werden. Höpken betont, dass dies ausreichend sein sollte, ebenso wie die bestehende Praxis, dass jeder Kunde auf Wunsch einen Kassenbon erhält.
Hintergrund der Regelung
Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung wurden durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) und die Kassensicherungsverordnung verschärft. Ziel ist es, Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher zu machen. Ursprünglich war vorgesehen, dass Kassen diese neuen Vorschriften bis Anfang 2020 erfüllen müssen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat diese Frist nun bis Ende September 2020 verlängert. Die Kassenbon-Pflicht soll jedoch bereits ab Januar 2020 in Kraft treten.
