Verbände und Organisationen

ZVG fordert rechtssichere Regeln für Umweltkennzeichnungen bei Pflanzen

Der Zentralverband Gartenbau warnt vor den Folgen der EU-Richtlinie „Empowering Consumers“. Unklare Vorgaben könnten dazu führen, dass Hinweise wie „bienenfreundlich“ künftig nicht mehr rechtssicher verwendet werden dürfen. Der Verband fordert deshalb praktikable und wissenschaftlich fundierte Regelungen.

Rechtsunsicherheit bei „bienenfreundlich“ sorgt für Druck auf die Betriebe

Zum Internationalen Tag der Bienen am 20. Mai hat der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Auswirkungen der europäischen „Empowering Consumers“-Richtlinie (EmpCo) aufmerksam gemacht. Nach Einschätzung des Verbandes führt die geplante Umsetzung in deutsches Recht bereits jetzt zu erheblichen Unsicherheiten bei der Kennzeichnung von Pflanzen mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.

Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen und sogenanntem Greenwashing zu schützen. Für viele Gartenbaubetriebe stellt sich jedoch die Frage, unter welchen Voraussetzungen Hinweise wie „bienenfreundlich“ oder „insektenfreundlich“ künftig noch verwendet werden dürfen.

Bewährte Verbraucherinformation steht auf dem Prüfstand

Der Gartenbau unterstützt seit Jahren die Förderung von Bestäuberinsekten, indem geeignete Pflanzen gekennzeichnet und Kunden fachlich beraten werden. Gerade für Verbraucher sind solche Informationen eine wichtige Orientierung bei der Auswahl von Pflanzen für Gärten, Balkone und öffentliche Grünflächen.

Nach Auffassung des ZVG besteht die Gefahr, dass diese bewährte Form der Kommunikation durch die neuen Vorgaben deutlich eingeschränkt wird. Damit könnten sowohl Betriebe als auch Verbraucher vor Herausforderungen gestellt werden.

Wissenschaftliche Grundlage soll Klarheit schaffen

Um eine fachlich fundierte und rechtssichere Bewertung insektenfreundlicher Pflanzen zu ermöglichen, setzt sich der Verband für klare Kriterien ein. Eine zentrale Rolle spielt dabei eine wissenschaftlich fundierte Pflanzenliste, die vom Julius Kühn-Institut (JKI) erstellt werden soll. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat das Institut mit dieser Aufgabe beauftragt.

Allerdings wird aus wettbewerbsrechtlicher Sicht teilweise infrage gestellt, ob eine solche Liste als ausreichender Nachweis für entsprechende Umweltkennzeichnungen anerkannt werden kann. Dadurch entstehen widersprüchliche Bewertungen, die die Rechtslage für die Betriebe zusätzlich erschweren.

Betriebe benötigen zeitnahe Planungssicherheit

Nach Angaben des Zentralverbands Gartenbau führt die aktuelle Situation zu erheblicher Rechtsunsicherheit und erhöhtem Handlungsdruck. Ohne eine zeitnahe Klärung könnten Hinweise auf den Nutzen von Pflanzen für Bienen und andere Bestäuber künftig nicht mehr rechtssicher verwendet werden.

Der Verband fordert deshalb praktikable und verlässliche Regelungen, die sowohl den Verbraucherschutz stärken als auch eine sachgerechte Kommunikation über ökologische Eigenschaften von Pflanzen ermöglichen. Aus Sicht des ZVG ist dies entscheidend, damit Betriebe ihre Kunden weiterhin fundiert informieren und einen Beitrag zum Schutz von Bestäuberinsekten leisten können.

26.05.2026

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG)

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