Befristung und Ausklammerung juristischer Personen in der Kritik
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) äußert sich enttäuscht über den aktuellen Vorschlag zur Gewinnglättung. Insbesondere die im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 vorgesehene Befristung auf sechs Jahre wird als unzureichend kritisiert.
Die Befristung auf sechs Jahre ist nur ein schwaches Trostpflaster für die Betriebe.
Dies kommentierte ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Eine weitere Quelle der Besorgnis ist die mögliche Ausklammerung juristischer Personen von der Regelung, wie sie in einigen Veröffentlichungen angedeutet wird. Sollte sich dies bestätigen, wäre dies für den ZVG inakzeptabel, da es eine erhebliche Anzahl von Betrieben von dringend benötigten Entlastungen ausschließen würde.
Fleischer bemängelt die Diskrepanz zwischen den ursprünglichen Ankündigungen und dem nun vorliegenden Entwurf.
Die großen Versprechen im Januar schrumpfen zusammen. Verlässlichkeit der Politik sieht anders aus.
Aus Sicht des ZVG besteht dringender Nachbesserungsbedarf am Referentenentwurf.
